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Kinder erhalten Sonderrecht auf Lärm

16. Februar 2011

Anwohner klagen, Kitas müssen umziehen - damit soll künftig Schluss sein. Kinderlärm soll per Gesetz nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten. Denn: Krach ist nicht gleich Krach.

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Kinder auf Spielpaltz (Foto: DW)
Hier sollen die Kinder unbeschwert toben dürfenBild: DW/Wolf Broszies

Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kindertagesstätten (Kitas) oder von Spielplätzen sollen deutlich erschwert werden. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch (16.02.2011) eine Änderung des so genannten Bundesimmissionsschutz-Gesetzes. Lärmschutzgrenzen, wie sie für Industrie- oder Sportanlagen gelten, dürfen künftig für die Beurteilung von Kindertageseinrichtungen nicht mehr herangezogen werden. Das Gesetz gilt auch für bereits bestehende Einrichtungen. Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell erlaubt werden. Die Novelle soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte den Entwurf: "Kindertagesstätten dürfen nicht in Randgebiete verdrängt werden, sondern gehören da hin, wo die Familien wohnen."

Kinder toben (Foto: Bilder-Box)
Kinder sind keine PresslufthämmerBild: BilderBox

Bundesumweltminister Norbert Röttgen, in dessen Zuständigkeit der Lärmschutz fällt, sagte, wer Kinder wolle, müsse auch Kinderlärm respektieren, auch in der Mitte von Städten und Gemeinden. Die Gesetzesänderungen seien nötig, weil die jetzigen Bestimmungen keinen Unterschied machten zwischen dem Lärm von Presslufthämmern und dem von Kindern.

"Unzumutbare Lärmbelästigung"

Gerade damit hatten viele Anwohner ihre Klage begründet und oft genug vor Gericht Recht bekommen. Zuletzt hatte der Chef der nordrhein-westfälischen Senioren-Union, Leonard Kuckart (CDU), für Aufsehen gesorgt, als er die Gesetzesnovelle kritisierte. Das Vorhaben sei verfassungswidrig, sagte Kuckart und verwies auf das Ruhebedürfnis älterer Menschen.

"Ein Dauerpegel von 90 Dezibel bleibt eine unzumutbare Lärmbelästigung – egal, ob die Quelle nun sympathisches Kindergeschrei ist oder das Hämmern eines Pressluftbohrers." Der Vorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, nannte die geplante Gesetzesänderung dagegen ein "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft".

Der Koalitionspartner FDP schloss sich der positiven Beurteilung an. Wichtig sei jetzt ein "fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Kinder", sagte die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny. Sie sprach sich gleichzeitig dafür aus, die Bestimmungen auch auf Kinder, die bei Tagesmüttern untergebracht sind, auszudehnen.

Familienfreundlich

Kinder vor bemalter Ampel (Foto: dpa)
Üben mit Lärm umzugehen: Kinder vor Lärmampel

Zustimmung kam auch vom Deutschen Städtetag. Städtetags-Präsidentin Petra Roth lobte, der Gesetzentwurf trage dazu bei, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.

Mit der Gesetzesänderung kommt die Bundesregierung auch einem Wunsch der Bundesländer nach. Der Bundesrat hatte bereits im März vergangenen Jahres eine rechtliche Klarstellung zum Kinderlärm gefordert. Berlin hatte als erstes Bundesland bereits vor einem Jahr eine eigene Regelung verabschiedet und damit Kinderlärm von Verkehrs- und Gewerbelärm unterschieden.

Überall dürfen Kinder freilich auch in Zukunft nicht nach Belieben toben. Wenn Kinder zum Beispiel in einer Wohnstraße Fußball spielen und damit die Nachbarn nerven, können diese auch weiterhin vor Gericht ziehen und auf Abhilfe hoffen.

Autor: Gerhard M Friese (dpa, afp, dapd, epd, kna )
Redaktion: Eleonore Uhlich