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Kinder dürfen weiter ballern

21. Mai 2002

Das Computerspiel "Counter-Strike" kommt nicht auf den Index. Die Begründung: Eine "verrohende Wirkung" ist nicht gegeben, weil bei der Umsetzung von Actionszenarien weitgehend auf Effekthascherei verzichtet wird.

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Mit Toten Punkte sammelnBild: AP

Die Präsidentin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Bonn, Elke Monssen-Engberding, erklärte, das Spiel sei zwar für Kinder und jüngere Jugendliche nicht geeignet, insgesamt aber nicht so brutal, dass es auf den Index gesetzt werden müsste. In Zukunft soll es allerdings eine Alterskennzeichnung für Computerspiele geben. In die Kritik geraten war das umstrittene Spiel nach dem Amoklauf von Erfurt, weil der Täter nach Medienberichten ein "Counter-Strike"-Spieler gewesen sein soll. Der Indizierungsantrag, den die Stadt Bochum gestellt hatte, datiert allerdings weit vor der Bluttat von Erfurt.

Bundeskanzler Gerhard Schröder kritisierte die Entscheidung scharf. "Das halte ich für das absolut verkehrte Signal." Er setze darauf, dass die zuständigen Gremien mit dem Thema künftig sensibler umgingen. Der Bundestag leitete unterdessen eine Verschärfung des Jugendschutzes ein.

Je eher, desto besser

Der in erster Lesung beratene Entwurf will Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Gewaltvideos und brutalen Computerspielen erschweren. Er wird im Eilverfahren behandelt und noch vor der parlamentarischen Sommerpause von Parlament und Bundesrat verabschiedet. Die Union hält die Maßnahmen für unzureichend und will sie in den Beratungen noch verschärfen. Die grauenvollen Ereignisse von Erfurt seien nicht Anlass des seit eineinhalb Jahren vorbereiteten Gesetzes gewesen, wohl aber Anlass dafür, es mit besonderem zeitlichen Nachdruck zu beraten, erklärte Familienministerin Christine Bergmann.

Der Gesetzentwurf sieht neben einer Stärkung der Bundesprüfstelle vor, dass selbst ohne eine Indizierung Medien mit Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden können, die Krieg verherrlichen und die Menschenwürde verletzen. Außerdem soll auch die Alkohol- und Tabakwerbung bis 22.00 Uhr aus den Kinos verbannt und der Verkauf von Zigaretten an Kinder unter 16 Jahren verboten werden.

Runder Tisch geplant

Am Donnerstag (16. Mai 2002) traf sich Schröder mit Produzenten von Computerspielen und elektronischen Medien in Berlin. Mit den Industrievertretern habe es eine Einigung auf einen Runden Tisch gegeben, zu dem Bundesregierung und die Länder die Betroffenen einladen wollten, erklärte der Kanzler. Die geplante Verschärfung des Jugendschutzes sei positiv aufgenommen worden. Das Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle wird im Mittelpunkt aller geplanten Maßnahmen stehen. Es soll nach Film und Videos auch auf Computerspiele ausgedehnt werden. Außerdem soll die Bundesprüfstelle selbst Prüfungen vornehmen und nicht mehr nur auf Antrag tätig werden. ap/(fro)