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Keine Hoffnung auf Eigentumsrückgabe an polnische Juden in Amerika

10. Januar 2002

- Warschau hat dafür kein Geld

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Warschau, 9.1.2002, PAP, poln.

Premierminister Leszek Miller wird während seines am Donnerstag (10.1.) beginnenden Besuchs in den USA den Standpunkt der Regierung zur Rückgabe jüdischen Eigentums unterbreiten.

"Unsere Botschaft an die amerikanischen Juden wird wie folgt lauten: Wir haben Verständnis für Ihre Situation, für Ihre Forderungen und das moralische Recht auf diese Forderungen. Ihre Ansprüche sind ebenso gerechtfertigt wie die von anderen Bürgern, von Polen und Angehörigen nationaler Minderheiten. In der derzeitigen dramatischen Finanzsituation ist Polen aber nicht in der Lage, diese Forderungen zu erfüllen", sagte Tadeusz Iwinski aus der Kanzlei des Premierministers am Vorabend des Besuches der Nachrichtenagentur PAP.

Aus zwei offiziellen Quellen, die anonym bleiben wollten, war zu erfahren, dass seit zwei Wochen eine Gesetzesvorlage über die Rückgabe von Eigentum, auch jüdischen Eigentums, fertig ist und dass die einzelnen Ministerien jetzt darüber beraten. Sie sieht die Erstattung von weniger als der Hälfte des Wertes des verlorenen Vermögens vor.

In der Gesetzesvorlage geht es vor allem um Grundstücke. Sie umfasst alle Personen, die zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes Bürger Polens waren, war aus einer der Quellen zu erfahren.

Gegen das vom Parlament zu Beginn des letzten Jahres verabschiedete Gesetz über die Rückgabe des Eigentums hatte Präsident Aleksander Kwasniewski im März sein Veto eingelegt. Nach diesem Gesetzt sollten lediglich Personen entschädigt werden oder ihr Eigentum zurückerhalten, die im Jahre 2001 Bürger Polens waren.

Die neue Vorlage umfasst nicht Personen, die auf der Grundlage anderer Gesetze ihre Ansprüche geltend machen können, das heißt nach dem so genannten Warschauer Eigentumsgesetz und dem Gesetz über Eigentum östlich des Flusses Bug.

"Was das neue Gesetz auszeichnet ist die Gleichbehandlung aller Bürger, die Polen waren, unabhängig davon, ob sie auch jetzt im Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft sind oder nicht", hieß es. (...). "Diese Menschen werden sich entscheiden können, ob sie die Entschädigung annehmen oder ob sie ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen versuchen." (TS)