Handy-Verbot für Richter
17. Juni 2015Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen - zumindest nicht für private Belange. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Denn ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH sein Urteil. Mit der Handynutzung Richter lösten bei Angeklagten "die Besorgnis der Befangenheit aus" (Az.: 2 StR 228/14).
Verurteilung aufgehoben
Der BGH hob damit die Verurteilung von zwei mutmaßlichen Messerstechern auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt am Main. Anlass war eine beisitzende Richterin in Frankfurt, die während der Vernehmung eines Zeugen über einen Zeitraum von zehn Minuten ihr Handy mehrfach bedient hatte, um die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu organisieren. Die Verhandlung hatte länger als veranschlagt gedauert. Sie habe nur zwei Kurzmitteilungen versandt, einen Anruf aber nicht entgegengenommen, sagte die Richterin.
"Im Gerichtssaal nichts zu suchen"
Der BGH gab den Strafverteidigern recht, die die Richterin deswegen für befangen hielten. Dieses Verhalten sei "auch im Zeitalter der unbegrenzten Handy- und Internetnutzung nicht zulässig", begründete der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer sein Urteil. Handys hätten im Gerichtssaal nichts zu suchen. "Dies gilt für Zuschauer, Anwälte und selbstverständlich auch für Richter", sagte Fischer. Sein Rat an Richterkollegen: In dringenden Fällen die Sitzung unterbrechen, in der Pause alles telefonisch regeln und danach konzentriert weiter verhandeln.
stu/wl (afp, dpa)