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Unvermeidliche Klage

Karl Zawadzky29. Juli 2008

Mit der Einleitung von Klagen auf Schadenersatz gegen elf ehemalige Vorstandsmitglieder hat der Korruptionsskandal beim Siemens-Konzern eine neue Dimension erreicht. Karl Zawadzky kommentiert.

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Karl Zawadzky
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Das hat es in Deutschland noch nicht gegeben, dass ein gesamter Vorstand in Haftung genommen wird, obwohl den einzelnen Vorstandsmitgliedern konkrete Schmiergeldzahlungen nicht nachzuweisen sind. Dabei hatte der Aufsichtsrat von Siemens bei seiner Entscheidung gar keine andere Wahl. Hätte er von der Forderung nach Schadenersatz abgesehen, hätte er sich nach dem Aktiengesetz selbst einer Pflichtverletzung schuldig gemacht.

Korruption als tägliches Geschäft

Denn zwar sind den damaligen Mitgliedern des Zentralvorstands von Siemens persönliche Verstrickungen in den Schmiergeldskandal (noch) nicht nachzuweisen, aber eines scheint klar zu sein: Der Vorstand hat nicht dafür gesorgt, dass die Gesetze und die innerbetrieblichen Regelungen gegen Korruption beim Wettbewerb um Großaufträge im Ausland im Unternehmen durchgesetzt wurden. Warnungen und Feststellungen zum Beispiel eines Mailänder Gerichts bereits vor fünf Jahren, Siemens behandle "Schmiergeldzahlungen als mögliche Unternehmensstrategie", wurden unter den Teppich gekehrt.

Im deutschen Welt- und Vorzeigekonzern gehörte Korruption zum tagtäglichen Geschäft; anders hätte die gigantische Summe von 1,3 Milliarden Euro nicht auflaufen können. Hinzu kommt, dass Siemens-Vorstände auch mit den Zahlungen an eine arbeitgeberfreundliche Betriebsgewerkschaft Geld des Unternehmens veruntreut haben. Nach dem Aktienrecht kommt es nicht darauf an, ob Vorstände selbst gegen Gesetze verstoßen. Sie werden auch dann zur Verantwortung gezogen, wenn sie die gebotenen Maßnahmen unterlassen, mit denen Gesetzesverstöße verhindert werden sollen.

Spektakuläre Prozesse

Erschwerend kommt im Fall Siemens hinzu, dass die Korruption System hatte und dass die Mitglieder des Zentralvorstands, wenn sie nicht aktiv daran beteiligt waren, sehr intensiv weggeschaut haben. Damit haben die damaligen Mitglieder des Siemens-Zentralvorstands ihre Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt. Schließlich haben sie nicht mit eigenem Geld gewirtschaftet, sondern mit dem Geld der Aktionäre. Der Vorwurf des Aufsichtsrats an den ehemaligen Vorstand lautet: Verletzung der Organisations- und Aufsichtspflicht.

Ohne Zweifel: Allein schon wegen der Prominenz der Beteiligten und der Summe des eingesetzten Schmiergeldes von 1,3 Milliarden Euro wird es spektakuläre Prozesse geben. Hinzu kommt, dass die heute Führung von Siemens bereits 1,9 Milliarden Euro für die Aufklärung des Skandals an Rechtsanwälte und Steuerberater sowie an Strafgeld zahlen musste.

Weltweite Verbindungen in die höchsten Ränge

Heinrich von Pierer war nicht nur über fast zwei Jahrzehnte der Vorstandschef des Weltkonzerns, sondern eine Ikone der deutschen Wirtschaft mit weltweiten Verbindungen in die höchsten Ränge von Wirtschaft und Politik. Niemand, er selbst wohl am allerwenigsten, hat sich vorstellen können, dass er sich demnächst wegen Korruption vor Gericht verantworten muss.

Aber nicht nur für die Beteiligten und für das Unternehmen Siemens, sondern für die deutsche Wirtschaft insgesamt hat die juristische Aufarbeitung des Skandals Bedeutung. Denn allen Vorständen von Unternehmen muss spätestens ab jetzt klar sein, dass Korruption Folgen hat, auch wenn sie sich selbst die Hände nicht schmutzig machen, sondern die Drecksarbeit von anderen erledigen lassen.