1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

"Kein Patentrezept"

14. Januar 2012

Während des so genannten arabischen Frühlings wurden vier Diktatoren gestürzt. Doch für den Umgang mit ihnen gebe es kein Patentrezept, sagt der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel im Interview mit DW-WORLD.DE.

https://p.dw.com/p/13jXz
Reinhard Merkel
Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität HamburgBild: Universität Hamburg

DW-WORLD.DE: In den arabischen Ländern sind im vergangenen Jahr mehrere Diktatoren gestürzt worden. Wie sollte man jetzt mit ihnen umgehen?

Reinhard Merkel: Es gibt dafür kein Patentrezept. Es gibt aber bestimmte Notwendigkeiten, an denen eine neue Regierung nicht vorbeikommt. Dazu gehört eine rechtliche Aufarbeitung. In Fällen, wo vorher gravierende Verbrechen begangen wurden, kann auf das Strafrecht nicht verzichtet werden.

Sollte ein Strafprozess im eigenen Land stattfinden, wie zurzeit in Ägypten, oder sollten die ehemaligen Diktatoren an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überstellt werden?

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Die meisten dieser Staaten sind keine Mitglieder des so genannten Römischen Statuts, also des Statuts des Internationalen Strafgerichtshof. Der Strafgerichtshof ist nicht automatisch zuständig für solche Verbrechen, aber die neue Regierung kann sich dem Statut und damit dem Strafgerichtshof unterwerfen und dann jemanden überstellen. Wenn es keinerlei interne rechtsstaatlichen Ressourcen gibt, die ein faires Verfahren gewährleisten, ist das in der Regel die bessere Alternative.

Man muss bedenken, wie hoch der symbolische Wert eines Strafprozesses in den Augen der Bevölkerung ist. Er ist eine Instanz, um Gerechtigkeit zu schaffen für das, was in der Vergangenheit gewesen ist, und um Rechtsstaatlichkeit zu demonstrieren: Man übt nicht einfach Rache, sondern sucht rechtliche Verfahren.

Andererseits ist das Strafrecht der stärkste Ausdruck der Souveränität einer Regierung und eines Staates, und viele dieser neuen Regierungen wollen ihre Souveränität nach außen dokumentieren. Es gibt natürlich auch ein starkes drittes Motiv für die neuen Regierungen, die Prozesse im eigenen Land durchzuführen: Vergeltung. Dieses Motiv ist in jeder Hinsicht dubios und schafft keinen Frieden für die Zukunft. Aber zwischen nationalem und internationalem Recht einfach auszuwählen geht in aller Regel nicht. Man muss die Vor- und Nachteile abwägen.

Viele Oppositionelle in Syrien fordern den Tod von Präsident Baschar al-Assad. Andere hoffen wiederum, dass ihm der Prozess gemacht wird. Wie wichtig wäre für die Demokratisierung Syriens ein Prozess im eigenen Land?

Der wäre sehr wichtig. Das einfache Lynchen von Assad, wenn man seiner habhaft würde, wäre der Keim für künftige bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen. Wichtig wäre ein Strafprozess, der aber nach rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen muss. Ob das in Syrien gewährleistet ist, bleibt fraglich. Es gibt aber auch Mischformen einer internationalen und einer nationalen Strafverfolgung. Man könnte ein Gericht in Damaskus einrichten und um Hilfe beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bitten. Dann müsste dort ein Beschluss gemacht werden, der vom Weltsicherheitsrat abgesegnet werden müsste. Daraufhin würden kompetente Juristen bereitgestellt, es würde ein eigenes Statut für den Gerichtshof in Damaskus entwickelt, und dieser Gerichtshof würde dann auf einer gemischten rechtlichen Grundlage von nationalem syrischem Recht und internationalem Völkerstrafrecht judizieren. Der Gerichtshof würde gemischt besetzt sein und hätte, wenn das optimal laufen würde, ein hohes Maß an Legitimität. Aber nach einem Umsturz sind neue Regierungen nicht immer geneigt zu solchen Gesten gegenüber dem internationalen Recht, sondern fühlen sich eher einer unmittelbaren Rache verpflichtet.

Im Jahr 2006 wurde der ehemalige irakische Diktator Saddam Hussein zum Tode verurteilt. Ihm wurde im eigenen Land der Prozess gemacht. War das einen gute oder eine schlechte Entscheidung?

Das war eine vielfach problematische Entscheidung. Sie war von einem rechtsstaatlichen Motiv getragen: Das Statut des Gerichtshofs im Irak war angelehnt an das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Aber die Amerikaner haben diesen Gerichtshof als Besatzungsmacht eingerichtet, was ihnen bei großen Teilen der irakischen Bevölkerung keine Sympathien verschafft hat. Der Gerichtshof ist dann 2005 von der neuen irakischen Regierung akklamiert worden. Das hätte es wiedergutmachen können. Doch dann ist das Verfahren, obwohl es primär rechtsstaatliche Grundlagen hatte, auf unmögliche Weise abgewickelt worden: Man hat bestimmte Befangenheiten nicht ausgeräumt, man hat den Angeklagten in zahlreichen Fällen kein rechtliches Gehör gewährt, man hat Saddam Hussein direkt nach dem Todesurteil exekutiert, obwohl ihm noch ein letzter Rechtsbehelf zur Verfügung gestanden hätte.

Wie beurteilen Sie die Entwicklung in Ägypten? Sind die Ägypter mit ihrem Prozess gegen Mubarak auf dem richtigen Weg?

Das ist noch nicht absehbar. Ich vermute, dass es für Ägypten der bessere Weg war, einen eigenen Strafprozess zu machen. Aber wenn man am Ende das Gefühl hat, dass gegen Mubarak in Wahrheit nur eine äußere Schablone des Strafprozesses abgewickelt wird und das Ergebnis schon feststeht, dass er zum Tod verurteilt und exekutiert wird, dann wird das keinen Frieden schaffen. Aber Ägypten hat mit diesem Prozess jetzt eine profunde Chance. Ich kann nur hoffen, dass sie realisiert wird.

Im Jemen wurde versucht, Frieden zu schaffen, indem man dem langjährigen Präsidenten Ali Abdullah Saleh Immunität gewährt hat. Ist das der richtige Weg, um dem Land aus der Krise zu helfen?

Es ist manchmal notwendig, dass in dem direkten Konflikt zwischen Frieden einerseits und der Strafgerechtigkeit andererseits manchmal die strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit zurücktreten muss. Das zeigt schon das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: Der Weltsicherheitsrat kann zur Gewährleistung des Friedens in ein dort laufendes Verfahren intervenieren. Dass die Politik in die Justiz intervenieren und Verfahren anhalten kann, ist im innerstaatlichen Recht nicht denkbar. Auf der international rechtlichen Ebene hält man die Gewährleistung des Friedens - auch die Fernhaltung von künftigen Bürgerkriegen - für gewichtiger als das Schaffen von Strafgerechtigkeit. Das ist aber oft ein bitteres Dilemma und muss sehr vorsichtig gegeneinander abgewogen werden.

Reinhard Merkel ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

Das Interview führte Anne Allmeling.
Redaktion: Diana Hodali