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Kein Früchte-Tee ohne Früchte

2. Dezember 2015

Wo Himbeeren drauf sind, müssen auch Himbeeren drin sein - eine Verpackung, die nicht hält, was sie verspricht, ist nicht zulässig, entschied der BGH. Indes: Es gibt noch massenhaft Etikettenschwindel.

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Bild: picture-alliance/landov

Was auf Lebensmittelverpackungen an Zutaten großformatig versprochen wird, das muss auch in den Produkten drin sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden und damit die Aufmachung des Früchtetees "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" der Firma Teekanne wegen Irreführung der Verbraucher verboten. Geklagt hatte der "Verbraucherzentrale Bundesverband".

Auf der Verpackung des Tees waren auf der Vorderseite Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Zudem wurde mit den Hinweisen geworben, der Kräutertee enthalte "nur natürliche Zutaten". Laut der klein gedruckter Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung wurde dann deutlich, dass der Tee keine Bestandteile oder Aromen von echter Vanille oder Himbeeren enthielt, sondern nur Aromen, die solch einen Geschmack erzeugten.

Nicht die Spur einer Frucht

Der EuGH hatte auf die Vorlage aus Karlsruhe entschieden, dass eine Irreführung der Verbraucher vorliegen kann, wenn zentrale Bestandteile der Aufmachung nicht in dem Produkt enthalten sind. Der BGH setzte mit seinem Urteil nun die Vorgaben aus Luxemburg um. Danach ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, inwieweit "die verwendeten Begriffe und Abbildungen sowie Platzierung, Größe, Farbe, Schriftart, Sprache, Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung" den Inhaltsangaben widersprechen.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte das Urteil. Die Lebensmittelindustrie täusche Verbraucher seit Jahren mit irreführender Werbung. "Dieser Zahn wurde der Lebensmittelindustrie nun höchstrichterlich gezogen. Das war überfällig", erklärte Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung der Organisation.

Die unterlegene Firma Teekanne erklärte, sie habe ihre gesamten Produktverpackungen bereits "an das Bedürfnis der Verbraucher nach mehr Transparenz angeglichen" und weise bei der Verwendung von Aromen "ausdrücklich mit unmissverständlichen Hinweisen" wie "aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack" auf die Aromatisierung hin. Der Tee "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" sei bereits Mitte 2012 "im Zuge regelmäßiger Sortimentsumstellungen" vom Markt genommen worden.

Foodwatch wies darauf hin, dass viele Produkte noch im Handel sind, "die vorne mit großen Früchten locken, diese aber gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen enthalten". Nach dem BGH-Urteil müssten die Hersteller jetzt "massenhaft" Etiketten retuschieren oder Rezepturen überarbeiten.

wen/ul (dpa, rtr)