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Politik

Weitere Abschiebungen von Asylbewerber

16. Dezember 2016

Der Bundestag lehnt einen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge ab. Derweil klagen immer mehr syrische Migranten wegen ihres Asyltitels. Leistungskürzungen müssen sie vorerst nicht fürchten.

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Während einer Demo gegen geplante Abschiebungen am Frankfurter Flughafen hält eine Frau ein Schild hoch mit der Aufschrift: "Afghanistan ist nicht sicher".  (Foto: picture-alliance/dpa/S. Prautsch)
Proteste gegen die Abschiebung 35 afghanischer Asylbewerber in Frankfurt Bild: picture-alliance/dpa/S. Prautsch

Zwei entsprechende Anträge von Grünen und Linke für einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan hat der Bundestag abgelehnt. Die beiden Fraktionen von Linken und Grünen forderten in ihren Anträgen die Bundesregierung unter anderem auf, sich gegenüber den Ländern für eine Aussetzung der Abschiebungen von Flüchtlingen aus Afghanistan einzusetzen. 

Der Hintergrund: Eine Chartermaschine mit 34 afghanischen Männern an Bord war am Mittwoch in Frankfurt am Main gestartet und am Donnerstagmorgen in der afghanischen Hauptstadt gelandet. Weitere Abschiebeflüge sind für Anfang des kommenden Jahres geplant. Der Unions-Innenexperte Stephan Mayer begründete die "konsequente Durchführung des Asyl- und Flüchtlingsrecht" damit, dass Deutschland sich offen gegenüber Schutzbedürftigen zeigen müsse. Zum Gesamtkonzept gehöre aber auch, dass Asylbewerber ohne Bleiberecht das Land wieder verlassen müssten. Unter den 35 abgeschobenen Afghanen seien außerdem zehn Straftäter gewesen, die unter anderem wegen Raub, Totschlag und Vergewaltigung vorbestraft seien.

Bundesregierung plant mehr Rücknahmeabkommen

Derlei Maßnahmen und die im Oktober zwischen Bundesregierung und afghanischer Führung unterzeichnete Erklärung zur Rückkehr abgelehnter Asylbewerber sind bei der Opposition umstritten. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sprach dagegen von einer "brutalen und menschenfeindlichen Abschiebeaktion". Es sei eine "Lüge", dass es sichere Gebiete in Afghanistan gebe. Die Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes am Hindukusch sei "Beweis dafür, dass die Lage keineswegs sicher ist". Für die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Luise Amtsberg, sind Abschiebungen in Länder wie Afghanistan "nicht vereinbar mit unserem menschenrechtlichen Anspruch", solange Zweifel an der dortigen Sicherheitslage bestünden.

Deutschland Männer in Sammelunterkunft
Viele alleinreisende Flüchtlinge werden in Sammelunterkünften untergebrachtBild: picture-alliance/dpa/F. Rumpenhorst

Das Bundesinnenministerium sieht bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber noch Luft nach oben. Die Beseitigung von Hindernissen für Abschiebungen sei zwar in diesem Jahr schon gut vorangekommen, es seien aber weitere Fortschritte notwendig, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Dazu zählten eine verbesserte Zusammenarbeit mit weiteren Heimatländern sowie eine "Effizienzsteigerung" hierzulande - auch in der Kooperation zwischen Bund und Ländern.

Mehr Klagen gegen Asylentscheide

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilte, klagen Flüchtlinge wieder häufiger vor Gericht gegen ihre ergangenen Asylbescheide. Bis Ende September sei jeder fünfte der 462.300 Entscheidungen angefochten worden, teilte eine Sprecherin des Bundesamtes mit. Vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge klagten, da ihnen das Bundesamt nur einen subsidiären Schutz zugebilligt hat. Vor Gericht wollen sie den vollen Flüchtlingsschutz erstreiten. Das BAMF begründete den eingeschränkten Schutzstatus damit, dass viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in ihrer Heimat nicht verfolgt würden - eine Haltung, die inzwischen auch immer mehr Oberverwaltungsgerichte teilen.

Doch nicht weniger Leistugen für Flüchtlinge

Zugleich stoppte der Bundesrat das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Das vom Bundestag am 1. Dezember verabschiedete Gesetz sah Einschnitte für Flüchtlinge in Sammelunterkünften vor. Sie sollten der Vorlage zufolge zehn Prozent weniger Geld bekommen als einzeln Untergebrachte. Außerdem sollten Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung aus den Bedarfssätzen ausgegliedert werden, weil diese bei Gemeinschaftsunterbringung durch Sachleistungen gedeckt werden. 

An den Leistungseinschränkungen für Asylbewerber hatte es bei Grünen und Linken Kritik gegeben, die in vielen Ländern mitregieren. Die Bundesregierung bedauerte die Entscheidung. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.

pab/se (afp, dpa, epd, kna)

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