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Kasachstan: Oppositioneller Journalist verurteilt

25. Januar 2007

Am 22. Januar ist in Almaty Kasis Togusbajew, Journalist der oppositionellen Zeitung Asat, zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er soll die Ehre und Würde des Präsidenten verletzt haben.

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Anklage wegen zwei Artikeln im Internet

Das Strafverfahren gegen den kasachischen Journalisten Kasis Togusbajew wurde vom Komitee für Staatssicherheit eingeleitet, nachdem die beiden Artikel "Das Mafia-Regime deckt die Mörder von Altynbek Sarsenbajew" und "Der Papst von Rom – der Papst von Astana: merken Sie den Unterschied" in einer Internetzeitung erschienen waren. Der Autor der beiden Artikel, der Journalist der oppositionellen Zeitung "Asat", Kasis Togusbajew, bezweifelt, dass Präsident Nasarbajew in den aufsehenerregenden Mord am Oppositionspolitiker Altynbek Sarsenbajew und dessen beiden Beratern vom 11. Februar 2006 nicht verwickelt ist. Die Zweifel des Journalisten basieren auf Unterlagen der Strafsache Sarsenbajew, die in der Presse veröffentlicht wurden.

Togusbajew zufolge muss Nasarbajew in die Tragödie vom Februar vergangenen Jahres verwickelt sein, weil dem Präsidenten alle Geheimdienste Kasachstans unterstehen und inzwischen bewiesen ist, dass Mitarbeiter des Komitees für Staatssicherheit zu den Tätern gehörten. Schließlich sahen das Komitee für Staatssicherheit und die Staatsanwaltschaft in Togusbajews Zweifeln einen Angriff auf die Ehre und Würde des Staatsoberhauptes. Auf deren Ersuchen wurde von Experten des Justizministeriums ein Gutachten erstellt, mit dem die Position der Rechtsschutzorgane bestätigt wurde. So ist es nicht verwunderlich, dass vor Gericht für den Journalisten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt wurde.

Menschenrechtler: Kritik muss erlaubt sein

Mehrere Journalistenvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen nahmen Togusbajew in Schutz, beispielsweise "Adil Sos", das "Büro für Menschenrechte und Einhaltung der Gesetzlichkeit" und "Journalisten in Not". Sie teilen die Position der Rechtsschutzorgane nicht und erklärten, in einer demokratischen Gesellschaft müssten Medien das Recht besitzen, egal welchen Staatsvertreter kritisieren zu dürfen, darunter auch den Präsidenten des Landes. Aus diesem Grund hätte man Togusbajew nicht verfolgen dürfen, meinen die Journalisten und Menschenrechtler.

Die Leiterin der Stiftung "Journalisten in Not", Roslana Taukina, die den Journalisten Togusbajew vor Gericht verteidigte, sagte der Deutschen Welle: "Es liegt kein Angriff auf die Würde und Ehre des Präsidenten vor. Der Präsident selbst ist nicht beleidigt, er reagierte auf keine Erklärungen bezüglich der Artikel. Dass sich das Komitee für Staatssicherheit für andere Amtsvertreter beleidigt fühlt, ist Nonsens. In der zivilisierten Welt ist das so nicht üblich." Angesichts der Tatsache, dass Kasachstan den OSZE-Vorsitz im Jahr 2009 anstrebe, sollte im Lande ein solches Vorgehen gegen Journalisten unverzüglich unterbunden werden, sagte die Leiterin der Stiftung "Journalisten in Not".

Anatolij Weißkopf, Almaty
DW-RADIO/Zentralasien, 22.1.2007, Fokus Ost-Südost