Kartellamt stoppt E.ON Ruhrgas bei Gasverträgen
17. Januar 2006Anzeige
Das Bundeskartellamt hat E.ON Ruhrgas langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Solche bindende Verträge des größten deutschen Gasversorgungsunternehmens verstießen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, erklärte das Kartellamt am Dienstag (17.1.) in Bonn.