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Kartellamt mahnt ersten Stromversorger ab

27. August 2002
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Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einem städtischen Stromversorger wegen überhöhter Preise für die Stromdurchleitung die gelbe Karte gezeigt. Es sei beabsichtigt, der Stadtwerke Mainz AG die Forderung missbräuchlicher Nutzungsentgelte zu untersagen, kündigte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Bonn an. Dieser Schritt ist die erste Abmahnung im Rahmen der Ende Januar
eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren. Ziel dieser Maßnahme sei eine deutliche Senkung der Durchleitungspreise, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die Nutzungsentgelte stellten derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten dar. Böge kündige zugleich weitere Abmahnungen an.