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Karlsruhe auf Europa-Kurs

12. September 2012

Deutschland darf dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM beitreten - allerdings nur unter Auflagen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem in Karlsruhe verkündeten Urteil.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivfoto: dpa)
Bundesverfassungsgericht in KarlsruheBild: Getty Images

Das höchste deutsche Gericht entschied weiter, dass die Bundesregierung bei der Ratifizierung der Verträge insbesondere sicherstellen muss, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. Darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM sind nur mit Zustimmung des Bundestags in Berlin möglich. Außerdem muss der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat dem Bundestag und dem Bundesrat breite Informationsrechte einräumen und darf nicht unter Hinweis auf seine Rechtsstellung Informationen verweigern.

Damit blieben Eilanträge mehrere Kläger gegen die deutschen Gesetze zum ESM-Vertrag und zum europäischen Fiskalpakt überwiegend erfolglos. Ob der vom CSU-Politiker Peter Gauweiler in einem weiteren Eilantrag kritisierte Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Länder durch die Europäische Zentralbank (EZB) gegen die Unionsverträge verstößt, ließen die Richter offen. Dies wird nach den Worten von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle im Hauptsacheverfahren zu den Klagen vermutlich im Oktober geprüft.

Karlsruhe genehmigt ESM unter Vorbehalt

Finanzmärkte können aufatmen

Es war die Entscheidung über die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit großer Spannung blickten auch die internationale Politik und die Finanzmärkte auf den Spruch des Zweiten Senats in Karlsruhe. Europas Börsen reagierten mit einem deutlichen Kursanstieg auf das Urteil. Der Euro legte auf den höchsten Stand seit Mitte Mai zu.

Deutschland ist der einzige der 17 Euro-Staaten, der noch kein grünes Licht für den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM gegeben hat. Wegen der sich verschärfenden Schuldenkrise sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eigentlich schon zum 1. Juli in Kraft treten. Nach dem positiven Votum aus Karlsruhe findet das erste Treffen des ESM-Gouverneursrates nach Angaben von Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker nun am 8. Oktober in Luxemburg statt. In dem Gremium sind die 17 Finanzminister der Euro-Staaten vertreten.

700 Milliarden Euro

Der neue dauerhafte Fonds soll den vorläufigen Schutzschirm EFSF ablösen und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. Allerdings darf er höchstens 500 Milliarden Euro als Kredite vergeben. Damit könnten Länder wie Italien oder Spanien, die unter kaum noch tragbarer Zinslast ächzen, mit Finanzhilfen oder Anleihekäufen vor der Pleite bewahrt werden. Deutschland verpflichtet sich hierbei, notleidenden Staaten vorerst mit bis zu 190 Milliarden Euro beizustehen.

Unkalkulierbares Risiko?

In dieser Haftung der Bundesrepublik sahen die Kläger ein unkalkulierbares Risiko für den Bundeshaushalt und eine Einschränkung des Budgetrechts des Parlaments. Sie wollten deshalb verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus unterzeichnet und der permante Rettungsschirm aktiv werden kann. 

Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten eine strengere Haushaltsdisziplin auferlegt, hatten unter anderen der Bundestagsabgeordnete Gauweiler, die Fraktion der Linken im Parlament und Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eingereicht. Däubler-Gmelin vertritt mehr als 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen haben.

se/gri (dpa, rtr, dapd, afp; Az: 2BvR1390/12u.a.)