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Politik

Kandel-Prozess ist "nicht öffentlich"

19. Juni 2018

Hinter verschlossenen Türen hat vor dem Landgericht Landau der Prozess um den Mord an einer Schülerin in Kandel begonnen. Im Mittelpunkt steht zunächst das Alter des Angeklagten, weil es Einfluss auf das Strafmaß hat.

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Deutschland Landgericht Landau Prozessauftakt im Mordfall Mia
Bild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Er habe Reue gezeigt, sagt sein Anwalt Maximilian Endler zu Beginn des Prozesses. Die Rede ist vom Angeklagten Abdul D., der nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia seit Montag in einem nicht öffentlichen Prozesses vor dem Landgericht Landau steht. Auch der für das Altersgutachten zuständige Sachverständige wurde Endler zufolge ausführlich gehört. Das Alter spielt eine große Rolle in dem Verfahren - für das Strafmaß.

Die Staatsanwaltschaft wirft Abdul D. Mord vor. Sie sieht laut Gerichtssprecher Robert Schelp die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt - in diesem Fall Eifersucht und Rache. Der vermutlich aus Afghanistan stammende Ex-Freund Mias soll laut Anklage am 27. Dezember 2017 am Kandeler Bahnhof beobachtet haben, wie die 15-Jährige mit zwei anderen Jugendlichen aus einem Bus stieg. Er soll der Gruppe in einen Supermarkt gefolgt sein und dort zwei Messer gekauft haben, eines mit einer Klinge von mehr als 20 Zentimetern Länge. In einem Drogeriemarkt stach er laut Anklage dann unvermittelt auf Mia ein - insgesamt sieben Mal. Ein Stich traf das Herz des Opfers und war tödlich.

Der Asylantrag des Angeklagten ist mittlerweile abgelehnt worden

Mia hatte sich dem Gericht zufolge rund einen Monat vor der Tat von Abdul D. getrennt. Schon vor der Tat sah sie sich genötigt und zeigte ihn an, wenig später tat dies auch Mias Vater. Gerichtssprecher Schelp sagte, es gebe die Vermutung, dass der Angeklagte aufgrund seiner kulturellen Herkunft eine übersteigerte Eifersucht und Rachegedanken gehabt habe. 

Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei in schlechter Verfassung. Gegen ihn habe es Morddrohungen und Übergriffe von Mithäftlingen im Gefängnis gegeben. Der Asylantrag des Angeklagten ist mittlerweile abgelehnt worden. 

Gegen den Angeklagten wird vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Frühere Angaben des Verdächtigen, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, gelten zwar als widerlegt. Für das Gericht war aber nach Angaben von Sprecher Robert Schelp nicht zweifelsfrei erwiesen, dass er älter als 18 Jahre ist. Es bestehe nach einem Gutachten die Möglichkeit, dass er erst siebzehneinhalb Jahre alt sei. Bei einem Jugendlichen müsse zwingend nicht öffentlich verhandelt werden.

Als Jugendlicher gilt vor Gericht, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Das Jugendstrafrecht sieht geringere Höchststrafen als Erwachsenenstrafrecht vor. Im Jugendstrafrecht können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Begleitet wurde der Prozessauftakt von hohen Sicherheitsmaßnahmen. So war etwa die Straße neben dem Gericht abgesperrt, die Fenster des Gerichtssaals waren mit Vorhängen verdeckt. Nach Angaben des Sprechers des Polizeipräsidiums Rheinpfalz blieb es bislang ruhig in Landau.

nob/gri (dpa, afp)