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Der Kampf um den Kuchen

Hendrik Heinze24. Februar 2013

Mit Journalismus ist im Netz kaum Geld zu machen - außer man heißt Google und lockt mit Nachrichten-Sammlungen. Das wurmt die Verleger. Ihre Bemühungen um ein Leistungsschutzrecht kommen aber nicht vom Fleck.

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Bild einer Schokoladentorte (Foto: Friso Gentsch / dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Wie stellen Sie sich eigentlich das Internet vor? Als Riesengeflecht aus Leitungen und Leitungsknoten? Als Bibliothek mit kilometerlangen Regalreihen? Um einen wichtigen Internet-Streit zu verstehen, muss ein ganz anderes Bild her: Der gute alte Schokoladenkuchen. Er steht für Werbeeinnahmen und Lizenzgebühren, die sich im Internet mit journalistischen Texten verdienen lassen.

Saftiger Kuchen, saftiger Streit

Um diesen saftigen Geld-Kuchen tobt ein wortreicher Verteilungskampf - im Internet natürlich, aber auch im Bundestag, in Rechtsgutachten und in Kampagnen. Auf der einen Seite kämpfen Online-Suchportale wie Google oder Bing. Sie listen den Internetnutzern kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln auf. Dafür bezahlen sie bisher an niemanden Lizenzgebühren, erwirtschaften aber viel Geld mit Werbung. Ihr Geschäftsmodell: verlinken und verdienen.

Ihre Gegner sind die Presseverlage: Sie wollen ein Gesetz, das ihnen Einnahmen sichert, wenn Suchmaschinen ihre Texte nutzen - ein sogenanntes Leistungsschutzrecht. Ihr Argument: Sie lassen die Inhalte erstellen, die Google und andere Suchmaschinenbetreiber auflisten. Den Seiten beschert das zwar ein großes Verkehrsaufkommen, immerhin leitet Google die Nutzerscharen ja weiter. Von Googles gigantischen Werbeeinnahmen bekommen die Verleger allerdings nichts. Unfair sei das, sagen sie. Vielleicht wären sie nicht so sauer, wenn sie für ihre Texte wenigstens Geld von den Lesern bekämen - aber die Kostenlos-Kultur im Netz ist ihr zweites großes Problem. Den Suchmaschinen hilflos ausgeliefert sind die Verleger allerdings nicht: Wer nicht gefunden werden will, wird es auch nicht, das lässt sich einstellen.

Eine Internetseite der Firmna Google zeigt die "Textschnipsel" an, um die es im aktuellen Streit geht (Screenshot: DW)
Darum geht es: Textschnipsel, für die Google & Co keine Lizenzgebühren zahlen - die Verleger wollen das ändern

Die großen Fragen dieses Streits sind also nur vermeintlich rechtlicher Natur. Eigentlich lauten sie: Wer schuldet wem Geld? Wieviel? Und wofür?

Das könnten die Kuchenesser eigentlich unter sich ausmachen - so ist es zum Beispiel in Frankreich geschehen. Dort einigte sich Google mit den Verlegern auf 60 Millionen Euro, einzuzahlen in einen Fonds. Den deutschen Verlegern wäre ein Gesetz allerdings lieber. Denn ein Gesetz gilt für alle, nicht nur für Google. "Frankreichs Lösung ist eine Wette auf das Google-Monopol", erklärte Christoph Keese kürzlich in der "Süddeutschen Zeitung". Keese ist Cheflobbyist beim großen Axel-Springer-Verlag und als solcher der bekannteste Google-Gegner.

Archivbild des Springer-Managers Christoph Keese (Foto: Jan Woitas / dpa)
Google-Gegner: Springer-Manager Christoph KeeseBild: picture-alliance/dpa

Gutachter: Gesetzentwurf verfassungswidrig

Nun allerdings hat Google in diesem Streit die Nase vorn. Mit einem selbst beauftragten juristischen Gutachten nämlich, das der DW vorliegt. Das Leistungsschutzrecht sei verfassungswidrig, schreibt dort Rechtsprofessor Alexander Blankenagel. Im Gespräch mit der DW erläutert er: Das Gesetz greife in ein durch das Grundgesetz, also durch die Verfassung geschütztes Grundrecht der Nutzer ein: das Recht, sich ungehindert zu informieren. "Wenn also der Gesetzgeber regelt, dass im Internet bestimmte Quellen zwar immer noch allgemein zugänglich sind, aber wegen der komplexen Internetarchitektur für den normalen Nutzer viel schwerer auffindbar - dann ist das eine Beeinträchtigung der Informationsfreiheit sämtlicher Internetnutzer."

Zudem hätten Nachrichtensammler wie Google das Recht, sich wirtschaftlich zu betätigen, sagt Blankenagel. Eingriffe in diese Grundrechte seien zwar erlaubt, der Gesetzgeber müsse sie aber gut begründen können - und genau das sieht der Jurist nicht erfüllt.

"Den Kuchen zu verteilen, ist nicht Aufgabe des Parlaments"

In Deutschlands schwarz-gelber Bundesregierung formiert sich nun Widerstand gegen das Leistungsschutzrecht. Der Jurist und CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder etwa äußert Bedenken: "Es geht schlicht und ergreifend um das Geld", sagt er. "Es ist aber nicht Aufgabe eines Parlaments, sich darum zu kümmern, ob der eine mehr oder der andere weniger vom Kuchen bekommt."

Auch der liberale Wirtschaftsminister Philipp Rösler bezweifelt öffentlich, dass eine Mehrheit für ein Leistungsschutzgesetz zustande kommt. Der Minister zitiert Gerüchte, denen zufolge große deutsche Verlage schon lange mit Google verhandeln - möglicherweise mit dem Ziel, sich nach französischem Vorbild zu einigen. Die deutschen Verleger bestreiten das. Sie setzen weiter auf das Leistungsschutzrecht, sagen sie.

Zwei Menschen arbeiten an einem Messestand an Laptops, auf der Wand im Hintergrund leuchtet ein großes Google-Logo (Foto: ddp images/AP Photo/Jens Meyer)
Gegen Leistungsschutzrecht: Netzgigant GoogleBild: dapd

Leistungsschutzrecht beerdigt?

Die schwarz-gelbe Regierung zögert - und die rot-grüne Opposition war ohnehin noch nie ein Freund des Gesetzentwurfs. Sonderlich gut sieht es damit für das Leistungsschutzrecht nicht aus. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erklärt den Entwurf sogar schon für beerdigt. "Wenn das so wäre, dann würde ich mir heute abend wahrscheinlich ein Glas Wein eingießen", sagt Juraprofessor Blankenagel lachend. "Das kann man doch jetzt noch gar nicht sagen, da stecken handfeste politische Interessen dahinter. Auf jeden Fall bestehen gewaltige verfassungsrechtliche Fragezeichen."

Letztlich geht es bei dem Streit um etwas sehr Abstraktes: das Urheberrecht. Wer Texte schreibt, Theaterstücke verfasst oder Lieder komponiert, dem garantiert das Recht gewisse Einnahmen, wenn die Werke veröffentlicht oder aufgeführt werden. Viele Künstler können so von ihrer Kunst leben. Davon profitiert auch die Allgemeinheit: Sie bekommt im Idealfall tolle Musik, bewegende Bücher und hochwertigen Journalismus.

Urheberrecht: Ein Segen für die Künstler

Dem Urheberrecht entgegen steht aber oft der Wunsch der Öffentlichkeit, von den Kunstwerken Gebrauch zu machen, am liebsten natürlich ohne Kosten. Und da fangen die Probleme an: Viele wollen ihre Lieblingslieder bei YouTube anschauen - die Künstler wollen aber auch etwas davon haben.

Internationale Zeitungen an einem Zeitungsstand (Foto: dpa)
Bei Gedrucktem profitieren Urheber vom KaufpreisBild: picture-alliance/ZB

Zwischen Google und den Verlegern verhält es sich ähnlich: Google trägt Inhalte zusammen und befriedigt damit die Wünsche seiner vielen, vielen Nutzer. Das macht es dem märchenhaft reichen Konzern sehr leicht, sich als Vorkämpfer eines freien und der Allgemeinheit dienlichen Netzes zu geben. Mit dem Zitat eines bekannten Bloggers macht Google in Deutschland derzeit Stimmung gegen das Leistungsschutzrecht: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen."

Mancherorts auf der Welt ist so etwas tatsächlich üblich - und schon das zeigt: Provisionen sind immer Verhandlungssache, entweder gesamtgesellschaftlich oder zwischen einzelnen Vertragspartnern. Oder wie Keese selbst es kürzlich formulierte: "Die Zukunft von Suchmaschinen und Nachrichtensammlern kann nicht im Konflikt mit der Kreativwirtschaft liegen." Viel zu besprechen also - vielleicht ja bei einem saftigen Stück Kuchen.