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Kampf um Ceta nur eine Show?

Kay-Alexander Scholz22. September 2014

Die Kritik an Ceta und TTIP will in Deutschland nicht verstummen. Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen mit Kanada, das als Blaupause für TTIP gilt, nun verschieben. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

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Flagge Fahne (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images

Auf der Website des kanadischen Premierministers Stephen Harper steht noch immer die Pressemitteilung vom 18. September, wonach auf dem EU-Kanada-Gipfel am kommenden Freitag eine "neue Ära der Beziehungen", nämlich der "Abschluss der Verhandlungen des gemeinsamen Freihandelsabkommens Ceta", eingeläutet werden soll. Doch der Abschluss liegt erst einmal auf Eis. Auch die alternativ geplante Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung soll nicht mehr stattfinden. Zu den genauen Hintergründen dieser Entscheidung, wer also bei wem interveniert hat, wollte Brigitte Zypries, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, in Berlin allerdings nicht sagen.

"Sigmar Gabriel hat anscheinend in Brüssel die Notbremse gezogen und den Abschluss des Ceta-Abkommens verhindert", schreibt dagegen Christoph Bautz von Campact, einer deutschen Kampagnen-Plattform. "Das ist ein großer Erfolg der breiten Bürgerbewegung gegen TTIP und Ceta."

EU-only?

Staatssekretärin Zypries stellte am Montag in Berlin ein Gutachten vor, mit dem das Wirtschaftsministerium eine sachlich begründete Verschiebung von Ceta herbeiführen möchte. Das Abkommen sei ein "gemischtes Abkommen", lautet die Kernaussage. Das heißt, Vertragspartner seien nicht wie bisher vorgesehen allein Kanada und die EU-Kommission ("EU-only"), sondern auch die einzelnen EU-Staaten. Denn die "EU allein verfügt nicht über alle Kompetenzen für sämtliche im Ceta behandelte Materien", schreibt der Autor der Studie, der Jurist Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. So lange die Frage nicht geklärt sei, wer bei Ceta eigentlich die Vertragspartner sind, so lange sei der Vertrag kein fertiger Text und damit nicht parafierfähig, sagte Mayer.

Staatssekretärin Brigitte Zypries (Foto: dpa)
Brigitte Zypries (Archivfoto): "Das ist etwas, mit dem Deutschland leben kann"Bild: picture-alliance/dpa

In der Konsequenz müssten die Parlamente aller 28 EU-Staaten zustimmen. Damit bestünde aber das Risiko, dass Ceta scheitert, weil eines der Mitgliedsländer nicht zustimmt, erläuterte Mayer. Bezogen auf Deutschland, also für die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag, gibt das Wirtschaftsministerium in einem Frage-Antwort-Papier eine Zeitdauer von "erfahrungsgemäß mindestens zwei Jahren" an. Dort steht auch, dass sich das EU-Parlament nicht vor Ende 2015 mit dem Vertrag befassen werde. Da dies in der formalen Reihenfolge vor der Zustimmung der Staaten erfolgen muss, würde also frühestens Ende 2017 das Freihandelsabkommen unterschrieben sein.

Zypries: Mit dem Abkommen kann Deutschland leben

Doch ob es während dieses Prozesses noch zu grundlegenden Änderungen im Text käme, ist offen. Mit Ceta "kann Deutschland leben", sagte Zypries und ließ offen, auf welchem Wege überhaupt Änderungen in den Text eingearbeitet würden. Auf jeden Fall müssten sich dafür Mehrheiten unter den EU-Staaten finden. Auf Nachfrage nannte Zypries "Fragen der Umschuldung von Staatsanleihen", bei denen sich Deutschland dann doch noch eine Änderung wünsche.

Doch noch beharrt die EU-Kommission auf der alleinigen Hoheit für Ceta. Deutschland will nun mit Partnern im EU-Ministerrat den Alleingang der Kommission stoppen. Der Ausgang ist offen. Sollte die EU-Kommissin nicht einlenken, müsse der Europäische Gerichtshof entscheiden, sagte Zypries.

Mehr Schutz - aber nicht in Deutschland

In einem zweiten Gutachten holte die Bundesregierung wissenschaflichen Rat zum Themenbereich Investitionsschutz und Schiedsgericht ein. Gerade dieser Bereich wird in der deutschen Öffentlichkeit kritisch gesehen, weil befürchtet wird, Investoren könnten klagen, wenn ihnen bestimmte Gesetze nicht passen und hohe Entschädigungen einfordern. Stephan Schill, Völkerrechtler unter anderem am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg, sieht keinen Grund für solche Sorgen. Ceta bliebe hinter den in Deutschland bereits geltenden Schutzgesetzen für Investoren zurück und werde vor allem deutschen Investoren in Kanada nützen.

Staatssekretärin Zypries sagte dazu, dass Ceta vor allem die Lage für Investoren in den anderen EU-Staaten verbessern würde. Deutschland habe auf diesem Gebiet mal wieder die höchsten Standards, so Zypries. Dass Deutschland sich nun mit niedrigeren Normen zufrieden gebe, sei dem Umstand geschuldet, dass "die anderen Staaten da mit reingeholt werden sollten".

Mehr Transparenz für Schiedsgerichte

Mitarbeiter des Ministeriums erklärten abseits der offiziellen Vorstellung der beiden Gutachten, dass Ceta nur dann einen Investorenschutz vorsieht, wenn bereits eine Investition getätigt wurde und dann zum Beispiel durch neue Gesetze ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist.

Kommt es dann zu einem Verfahren vor einem unabhängigen Schiedsgericht, müssten diese sehr viel transparenter als bisher stattfinden, erläuterte Studienautor Schill. Doch eine Berufungsmöglichkeit sehe Ceta bisher weiterhin nicht vor.

"Klare Taten statt vage Worte"

Am Wochenende hatte der Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bei einem Parteikonvent die generelle Zustimmung zu weiteren Verhandlungen zu Ceta und dem noch weitreichenden Freihandelsabkommen TTIP bekommen. Gabriel hatte zuvor rote Linien für die Verhandlungen markiert, wonach Schiedsgerichte und Investitionsschutzklauseln abgelehnt werden. Das steht nun im Widerspruch zu dem, was die beiden von ihm beauftragten Gutachten und Staatsministerin Zypries sagen, die damit keine generellen Probleme habe.

"Will die SPD glaubwürdig bleiben, braucht es jetzt klare Taten statt vage Worte", schreibt Christoph Bautz von Campact. "Sigmar Gabriel muss das fertig verhandelte Ceta-Abkommen ablehnen, denn es widerspricht allen Anforderungen, die die SPD für TTIP und Ceta aufgestellt hat.”