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Kabinett gibt Jobcentern grünes Licht

21. April 2010

Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket für den Arbeitsmarkt beschlossen. Stimmt der Bundesrat der sogenannten Jobcenterreform zu, werden die Zahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert und Langzeitarbeitslose gefördert.

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Mann passiert eine Job-Vermittlungsstelle (Foto: dpa)
Soll es bald in bis zu 110 Kommunen geben - die JobcenterBild: picture alliance/dpa

Langzeitarbeitslose sollen in Zukunft von den Jobcentern in ihren jeweiligen Kommunen betreut werden. Das beschlossen CDU, FDP und SPD am Mittwoch (21.04.10), nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil eine Grundgesetzänderung für notwendig erklärt hatte.

Bislang gibt es deutschlandweit 69 Jobcenter, alle werden gemeinschaftlich von den Gemeinden oder Städten sowie den Bundesagenturen für Arbeit (BA) geführt. Die Center waren vorerst bis 2010 befristet. Nach dem Regierungsbeschluss dürfen die Vermittlungsstellen nun fortbestehen und sollen sogar um bis zu 41 weitere ergänzt werden. In den Jobcentern soll sich zukünftig jeweils ein Mitarbeiter um die Arbeitsvermittlung von 75 Langzeitarbeitslosen kümmern. Insgesamt werden die Jobcenter in Zukunft für drei Viertel der gesamten Arbeitsvermittlungen zuständig sein.

Mit Kurzarbeit gegen die Langzeitarbeitslosigkeit

Schild mit der Aufschrift "Stellenangebote" (Foto: dpa)
Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen soll durch die Reform gefördert werdenBild: picture alliance/dpa

Neue Regelungen bringt die Reform nicht nur für Hartz-IV-Empfänger. Auch Arbeitgeber, die Kurzarbeiter beschäftigen, würden durch das Inkrafttreten des Maßnahmenpakets unterstützt. Um gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen, verlängerte die Regierung die Zahlung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis März 2012.

Bislang war die Befreiung der Arbeitgeber von den Sozialbeiträgen der kurzzeitig Angestellten bis Ende 2010 begrenzt. Nun übernimmt die Bundesagentur für Arbeit weiter ab Beginn der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialbeiträge und ab dem siebten Monat die volle Höhe. Kurzarbeiteranträge, die vor Ende 2010 gestellt werden, haben weiterhin eine Laufzeit von 18 Monaten. Neuere Anträge ab 2011 gelten vorerst nur noch sechs Monate.

Kinderbetreuung soll Jobvermittlung nicht im Wege stehen

In jedem Jobcenter werden sich zukünftig Beauftrage für Chancengleichheit um die besondere Förderung von langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden kümmern. Gemeinsam mit den Behörden vor Ort sollen sie ausreichend Plätze in Kindergärten organisieren. Außerdem wird die BA Zuschüsse für die Ausbildung von Tagesmüttern vergeben.

Kinder am Tisch, Obst (Foto: AP)
Für eine Chance auf dem Arbeitsmarkt für Alleinerziehende - künftig soll die Ausbildung von Tagesmüttern bezuschusst werdenBild: AP

Dieser Reformpunkt lag besonders der Arbeitsministern Ursula von der Leyen am Herzen. Es werde immer noch zu stark davon ausgegangen, dass alleinerziehende Mütter dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehen. Mit dem Regierungsbeschluss zeigte sie sich zufrieden. Mit ihm gebe es jetzt "eine hervorragende Basis" für die flexible Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vor Ort.

Zügige Jobvermittlung in sechs Wochen

Mehr Dampf wird es laut Regierung zukünftig bei der Vermittlung von arbeitlosen jungen Menschen geben. Hartz-IV-Bezieher, die jünger als 25 Jahre sind, sollen bald schon binnen sechs Wochen ein Angebot für eine Ausbildung, Arbeit, Qualifizierung oder schulische Weiterbildung erhalten.

Porträt von Ursula von der Leyen (Foto: dpa)
Hält die Jobcenterreform für eine "hervorragende Basis" für eine flexible Arbeitsvermittlung - Bundesarbeitsministerin Ursula von der LeyenBild: picture-alliance/dpa

Auch das Problem, dass Jugendliche aus Hartz-IV-Familien nur begrenzt Verdienste durch Ferienjobs machen dürfen, wurde diskutiert und eine Lösung erarbeitet. Künftig dürfen solche Ferienarbeiter bis zu 1200 Euro verdienen, ohne dass es Abzüge bei den Hartz-IV-Regelleistungen gibt.

Nullrunde für Rentner

Für Rentner bedeutet der Regierungsbeschluss vom Mittwoch eine Nullrunde. Aufgrund der gesunkenen Löhne dürfen die 20 Millionen Renteempfänger in Deutschland mit keiner Erhöhung des monatlichen Betrags rechnen.

Erklärt sich der Bundesrat im kommenden Juli mit den neuen Regelungen einverstanden, tritt das komplette Gesetzespaket im Januar 2011 in Kraft.

Autorin: Sina Schlimmer (apn, epd, rtr)
Redaktion: Martin Schrader