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Politik

Regierung will Lohngerechtigkeit

11. Januar 2017

Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt weniger als Männer. Die Bundesregierung will, dass sich dies ändert und legt einen Gesetzentwurf vor.

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Symbolbild: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Symbolbild: Gleicher Lohn für gleiche ArbeitBild: picture alliance/dpa/K.D.Gabbert

Nach langem Streit in der großen Koalition hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern ist die Einführung eines Auskunftsanspruches: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen das Recht erhalten, vom Arbeitgeber Angaben über die Bezahlung einer Vergleichsgruppe zu erhalten.

Berichtspflicht für Unternehmen

Damit sollen vor allem Frauen Benachteiligungen erkennen und dagegen vorgehen können. Rund 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Familienministerin Manuela Schwesig, SPD
Familienministerin Schwesig, SPDBild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die den Entwurf für das "Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen" erarbeitet hatte, sagte in Berlin, mit der Lohnlücke von 21 Prozent, die Frauen in Deutschland im Durchschnitt weniger verdienten als Männer, dürfe man sich nicht zufrieden geben. Das Grundgesetz verlange Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. "Gleiche Rechte müssen sich auch bei der Bezahlung wiederfinden", betonte die SPD-Politikerin.

"Frauen in der "Teilzeitfalle"

Als wichtigste Ursache der Lohnungleichheit nannte Schwesig die "Teilzeitfalle", in die viele Mütter gerieten. Das Gesetz sei Teil einer Gesamtstrategie, zu der auch ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung gehöre. Aber auch ohne den Faktor Teilzeit und die Tatsache, dass etwa in schlecht bezahlten Pflegeberufen besonders viele Frauen arbeiten, beträgt die Lohnlücke nach Angaben des Familienministeriums immer noch sieben Prozent.  

Während der Deutsche Gewerkschaftsbund das Vorhaben begrüßte, bezeichneten die Arbeitgeber das geplante Gesetz als unnötig und belastend. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärte: "Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen."

Bedenken bei CDU/CSU

Die Unionsfraktion im Bundestag, die sich lange gegen das Gesetz gesperrt hatte, kündigte eine Überprüfung der Praxistauglichkeit im parlamentarischen Verfahren an. Noch im Dezember hatte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" den Gesetzentwurf in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel als "nicht akzeptabel" bezeichnet.

wl/sti (dpa, afp, epd, kna)