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Kabinett berät über Abschiebepraxis

27. Januar 2016

Vier Wochen nach den Übergriffen von Köln will die Bundesregierung Konsequenzen ziehen: Das Kabinett berät über einen Gesetzentwurf, der die Schwellen für die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer absenken soll.

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Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in Leipzig
Bild: picture-alliance/dpa/S. Willnow

Grundlage ist ein nach den Vorfällen in Köln von Innenminister Thomas de Maiziere und seinem Justizkollegen Heiko Maas erarbeitetes Konzept, das sie vor zwei Wochen vorgelegt hatten.

Demnach sollen die Hürden für die Abschiebung von Ausländern gesenkt werden, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Dazu gehören unter anderem Delikte, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richten. Außerdem soll künftig abgeschoben werden können, wer wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurde.

Bleibeinteresse versus Ausweisungsinteresse

Auch Eigentumsdelikte können ein Grund für eine Abschiebung sein, wenn dabei Gewalt angewendet wurde oder sie in Serie ausgeübt wurden. Dabei soll keine Rolle spielen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder wie lang sie ist. In den genannten Fällen soll künftig ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" vorliegen. Dieses muss wie bisher jedoch dem Bleibeinteresse des Einzelnen gegenübergestellt werden.

Aus einer Gruppe von mehreren hundert Männern waren in Köln und anderen Städten in der Silvesternacht massenhaft Frauen angegriffen, sexuell belästigt und bestohlen worden. Darunter sollen viele Männer aus Nordafrika gewesen sein, auch Asylbewerber.

In den Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf bereitet die Justiz unterdessen für bestimmte Delikte Schnellverfahren vor. Staatsanwaltschaften und Gerichte seien darauf eingestellt, "viele Straftäter an den Festtagen in Untersuchungshaft zu nehmen und dann in der Woche darauf direkt abzuurteilen", sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der Zeitung "Rheinische Post".

Voraussetzung für das besonders schnelle Verfahren mit Haft bis zur Hauptverhandlung sei allerdings, dass die Tat leicht beweisbar sei, beispielsweise bei Diebstählen oder Körperverletzung. Zudem dürfe die Strafe nicht mehr als ein Jahr Haft betragen. Außerdem komme das Verfahren nur für Menschen infrage, die keinen festen Wohnsitz hätten.

Informationen zu Küsschen und Einhaken

Die Stadt Bonn informiert derweil mit Handzetteln Aylsuchende über die "tollen Tage" zu Karneval. In acht Sprachen wird erklärt, was zum Beispiel mit Bützen, Schunkeln oder Kamelle gemeint ist. "Wir erhoffen uns davon ein besseres Verständnis für die karnevalistischen Bräuche", sagte die Integrationsbeauftragte Coletta Manemann beim Auftakt der Verteilaktion am Dienstag.

Deutschland Karneval
Was ist im Karneval erlaubt und was nicht ? Die Stadt Bonn informiert Asylsuchende darüber per HandzettelBild: picture alliance/dpa/F. Von Erichsen

Der Handzettel weist außerdem deutlich darauf hin, dass Küsschen auf die Wange und das Einhaken keine sexuellen Annäherungen erlauben. "Wir müssen Missverständnisse vermeiden, damit keine unguten Situationen entstehen", betonte die Bonner Integrationsbeauftragte.

haz/mak (rtr, dpa, afp)