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Kämmerer im Dollar-Rausch

Detlev Karg17. Juli 2003

Man nehme das Kanalnetz einer deutschen Stadt, verpachte es für 99 Jahre an einen Investor aus den USA, miete es zurück und erhalte vier Prozent Belohnung: Cross-Border-Leasing erfreut die bankrotten deutschen Gemeinden.

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"Rettet die U-Bahn!" - Mit einem Bürgerbegehren wollen die Frankfurter den Verkauf ihrer U-Bahn verhindern.Bild: AP

Ob Bochum, Köln, Frankfurt oder München: Immer häufiger machen die deutschen Kommunen auf der Suche nach dringend benötigtem Geld vom Cross-Border-Leasing mit amerikanischen Finanztrusts Gebrauch. Da diese Art der grenzüberschreitenden Pacht und Rückvermietung in den USA ein Steuersparmodell ist, lohnt sich die Finanzkonstruktion für beide Seiten.

Miet mich!

Wer also in Frankfurt U-Bahn fährt, wird eigentlich nicht mehr durch den öffentlich-rechtlichen Nahverkehr transportiert. Oder doch? Folgende Konstruktion ist gängig:
Eine Stadt vermietet ihr Eigentum wie etwa die Verkehrsbetriebe, Trinkwasserversorgung oder Klärwerk für 99 Jahre an einen amerikanischen Trust. Gleichzeitig wird die Gemeinde aber Mieter für eine deutlich kürzere Laufzeit von beispielsweise 25 Jahren. Somit ist die Gemeinde also Mieter und Eigentümer zugleich. Danach hat die Kommune zwei Möglichkeiten: Einen vereinbarten Preis zahlen und die Anlagen zurückkaufen. Oder die Anlagen für die Restlaufzeit an den Trust übergeben. Der muss sie dann unter bestimmten Auflagen weiterbetreiben. Welchen Vorteil haben aber beide Seiten von dieser komplizierten Transaktion?

Von Abschreibungen und Milliönchen im Stadtsäckel

Zunächst einmal müssen solche Geschäfte einen Mindestwert von 100 Millionen Euro haben. Den entscheidenden Vorteil erzielen beide Seiten dank der amerikanischen Steuergesetzgebung: Der Investor in den USA gilt dank der dortigen Gesetze als wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilien oder Verkehrseinrichtungen. Diese stellt er in seine Bilanzen ein und schreibt sie ab. Dafür erhält er große Steuervorteile. Wie hoch die im Einzelfall sind, darüber bewahren die Trusts Stillschweigen. Von der Steuerersparnis gibt der Trust einen kleinen Teil an die Stadt in Deutschland ab, den sogenannten Barwertvorteil. Dieser kann drei bis sechs Prozent betragen. Die Stadt Dortmund etwa hat für die Vermietung der Westfalenhalle einen Barwertvorteil von 15 Millionen Euro erzielt, den der Kämmerer kassiert hat.

Weitere Beispiele: München betreibt das Cross-Border-Leasing seit 1979, mit einem geschätzten Gewinn von seither 100 Millionen Euro. Köln hat 1996 seine Straßenbahnwagen verpachtet, Düsseldorf sein Kanalnetz, Leipzig gar die Trinkwasserrohre. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Teuer wird’s, wenn der Vertrag nicht zustande kommt: Die Stadt Aachen kosteten geplatze Verhandlungen 19 Millionen Euro Anwalts- und Beratungshonorare. Obwohl der US-Investor dabei das wirtschaftliche Eigentum während der Pacht erwirbt, bleiben die Städte ebenfalls Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Argument werfen sie auch regelmäßig in die Waagschale: Denn ein Verkauf an private Investoren würde die öffentliche Infrastruktur und die Versorgung völlig den Kräften des Marktes ausliefern - ein öffentlicher Nahverkehr wie heute wäre dann nicht mehr existent.

Wer liest schon die Verträge?

Seit immer mehr hochverschuldete Gemeinden ihre Bediensteten mit Kassenkrediten von Privatbanken bezahlen, finden die Angebot der US-Trusts in Deutschland immer öfter offene Ohren. Ein Versuch der bayerischen Landesregierung, den eigenen Kommunen diese riskant wirkenden Geschäfte zu verbieten, ist kürzlich – zumindest vorerst – gescheitert.

Zwar gibt es zumindest offiziell kein Beispiel für ein Scheitern solcher Konstruktionen, die die Kommunen dann viel Geld gekostet hätten. Allerdings bemängeln Kritiker, dass die komplizierten Verträge Fallstricke für die deutschen Gemeinden bergen könnten. Meist mehrere Tausend Seiten stark, sind sie nach amerikanischem Recht abgefasst. Kein Ratsherr hat sie je gelesen, statt dessen kommen deutsche Zusammenfassungen, 20 Seiten stark, in den Kommunalparlamenten zur Beschlussfassung.

Wechsel auf die Zukunft kann Gemeinden schaden

Nach deutschem Recht bleiben die Kommunen Eigentümer, denn die Anlagen werden ja nicht verkauft. Modernisierungen sind durch die Verträge gewährleistet, so dass die Bürger wohl nicht um sauberes Wasser fürchten müssen. Allerdings gibt es, wie bei jedem Geschäft auf die Zukunft, Risiken, für die jemand haften muss. Sollten etwa die Kunden wegbleiben, müsste die Kommune dafür haften, dass dem US-Trust die potentiellen Einnahmen entgehen. Denn der muss seinem Finanzamt beweisen, dass Anlageobjekte voll funktionsfähig und ausgelastet sind. Sonst geht der Steuervorteil flöten. Dann kann der Investor kündigen und Schadenersatz verlangen in der Höhe des Steuervorteils. Haften müsste dann die Gemeinde mit einem Vielfachen des Barwertvorteils.

Noch regt sich wenig Protest

Diese untergeschobenen Risiken sind es, die Kritiker auf den Plan rufen. So hatte das Bochumer Bürgerbegehren gegen ein Cross-Boarder-Geschäft mit dem städtischen Kanalnetz mehr als 13.000 Unterschriften gesammelt. Im März gingen die Anlagen gleichwohl an einen US-Investor. Auch in Frankfurt war die Vermietung des U-Bahn-Netzes im Stadtparlament strittig. CDU und FDP setzten sich aber gegen die SPD durch.

Übrigens profitieren auch hierzulande die Finanzinstitute von dem Scheingeschäft: Die Abwicklung der Millionentransfers übernehmen private und öffentliche Banken. Auch sie deklarieren die Transaktionen als Auslandsinvestitionen, die in Deutschland steuerbegünstigt sind. Jedes Cross-Border-Leasing einer deutschen Gemeinde bringt ihr also Geld, entzieht aber dem Fiskus Steuern. In der Gesamtbilanz deutet sich ein unsinniges Nullsummenspiel an – über alle Grenzen hinweg.