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Italiens gedehnte Verfassung

Sebastian Ertinger9. Dezember 2003

Wie kaum ein anderer bedient sich Ministerpräsident und Medienmogul Silvio Berlusconi aller ihm zur Verfügung stehenden Machtmittel. Nun entscheiden Italiens Verfassungsrichter, ob er es zu weit getrieben hat.

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Hat Berlusconi nur den eigenen Vorteil im Blick?Bild: AP

Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi weht der Wind zunehmend schärfer ins Gesicht. So versammelten sich am Wochenende (6./7. Dezember 2003) hunderttausende Menschen auf Roms Straßen, um gegen die Rentenreformpläne der Regierung zu protestieren. Die drei größten Gewerkschaften hatten zu den Demonstrationen aufgerufen. Doch Massenproteste dürfte der Medienzar bereits gewohnt sein. Das anstehende Urteil des italienischen Verfassungsgerichts über das im Juni 2003 verabschiedete Immunitätsgesetz könnte ihm dagegen größere Sorgen bereiten.

Wegen Richterbestechung hatte sich Berlusconi im Sommer 2003 vor einem Mailänder Tribunal rechtfertigen müssen. Doch mit einem eilends durch das Parlament gebrachten Gesetz führte er die rechtliche Unantastbarkeit der höchsten Regierungsmitglieder ein, und ließ so das gegen ihn angesetzte Verfahren ins Leere laufen. Die Strafverfolger gaben sich allerdings nicht geschlagen und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit des Immunitätsgesetzes an. Italiens oberste Richter begannen nun am Dienstag (9. Dezember 2003) mit der Anhörung über die Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Ein Urteil ist Ende Januar 2004 zu erwarten.

Maßgeschneiderte Gesetze

Protest gegen Berlusconi wächst
Proteste gegen BerlusconiBild: AP

Bereits öfters hatte Berlusconi in seiner Amtszeit den Zorn der politischen Gegner entfacht: Auf ihn maßgeschneiderte Gesetze brachten Italiens größtem Unternehmer den Vorwurf des Konflikts zwischen Amt und Geschäftsinteressen ein. Wüste Beschimpfungen von Staatsanwälten und Richtern, sowie die Absetzung kritischer Kommentatoren des staatlichen Fernsehens RAI lösten nicht nur in Italien Empörung über den rüden Regierungsstil des jovialen Politikers aus.

Den Interpretationsspielraum der Verfassung dehnte der Ministerpräsident mehrmals bis an die Grenzen. Jüngst setzte sich Berlusconi sogar über ein Votum des Verfassungsgerichts hinweg. Eigentlich hätte er einen seiner drei Fernsehkanäle in einen Satellitensender umwandeln müssen, doch ein Parlamentsgesetz hebelte dieses Urteil aus. Darüber hinaus ermöglicht es dieses Mediengesetz nun Eigentümern von Fernsehsendern, auch Tageszeitungen zu erwerben – Berlusconi kann somit seine Medienmacht auf den Printbereich ausdehnen. Kritker sehen darin einen Verfassungsbruch und eine erhebliche Einschränkung der Medienvielfalt im Land.

Mehr Kompetenzen für den Premier?

Manchmal reicht aber auch eine kleine Änderung der Gesetzesklauseln oder ein neu eingefügter Absatz in Verfahrensvorschriften aus, um die Rechtsordnung nach den Bedürfnissen des norditalienischen Unternehmers umzugestalten. So kippte 2001 ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen seine Mailänder Holding FinInvest, da Berlusconis Mitte-Rechts-Koalition Italiens Regelungen über internationale Rechtshilfe änderte. Beweismaterial aus dem Ausland muss nun im Original oder in beglaubigter Kopie vorliegen. Aus der Schweiz gefaxte Kontoauszüge – bei Schwarzgeldermittlungen kommen da mehrere Tausend zusammen - konnten die Ermittler also nicht mehr vor Gericht verwenden. "Während das Kapital per E-Mail überwiesen wird, sollen die Staatsanwälte wie in den Zeiten von Sherlock Holmes recherchieren", kritisierte Italiens ehemaliger Starermittler Antonio Di Pietro diese Gesetzesnovelle.

Dennoch liebäugelt Berlusconi mit einer Verfassungsänderung. Dem Posten des Premierministers sollen mehr Kompetenzen eingeräumt werden. Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi scheint davon jedoch nicht begeistert zu sein. Er lobte demonstrativ die bestehende Verfassungsordnung. Vielleicht könnte Berlusconi aber gar nicht lange von einem möglichen Machtzuwachs profitieren. Erstmals seit seinem Amtsantritt im Sommer 2001 sinken seine Umfragewerte auf ganzer Linie. Selbst wenn das italienische Verfassungsgericht zu Gunsten Berlusconis entscheidet, dem Urteil der Wähler kann er sich nicht entziehen.