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Italien wegen Polizeigewalt verurteilt

8. April 2015

14 Jahre nach dem G8-Gipfel in Genua ist der brutale Polizeieinsatz erneut gerichtlich aufgearbeitet worden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Vorgehen der italienischen Polizei als "Folter" gewertet.

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Polizei geht gegen Demonstranten vor (Foto: dpa)
Beim G8-Gipfel in Genua 2001 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und GlobalisierungsgegnernBild: picture-alliance/dpa

Ein Globalisierungsgegner sei damals grundlos geschlagen und getreten und damit Opfer von "Folter" geworden, urteilten die Straßburger Richter. Die Gewalt der Beamten in einer Schule, in der Globalisierungsgegner die Nacht während des G8-Gipfels 2001 verbrachten, sei vollkommen willkürlich gewesen. Italien muss nun 45.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Das dreitägige G8-Gipfeltreffen war von massiven Protesten begleitet worden. Bei Ausschreitungen und Zusammenstößen mit der Polizei wurden etwa 500 Menschen verletzt, ein Demonstrant starb. Als die Beamten in die Schule eindrangen, setzte der damals 62-jährige italienische Globalisierungsgegner sich nach Darstellung des Gerichts mit dem Rücken an die Wand und hob seine Hände – trotzdem wurde er mehrfach mit Schlagstöcken misshandelt und getreten. Er erlitt mehrere Brüche und weitere Verletzungen.

Polizeieinsatz als "Strafaktion"

Der Menschenrechtsgerichtshof verwies unter anderem auf ein Urteil des Obersten italienischen Gerichtshofes, der den Polizeieinsatz als "Strafaktion" bezeichnet hatte, deren Ziel es gewesen sei, Menschen zu demütigen und ihnen körperliches und psychisches Leid zuzufügen. Die Richter kritisierten zudem, dass die gewalttätigen Polizisten wegen Mängeln des italienischen Strafrechts nie identifiziert und bestraft wurden. Dies sei ein "strukturelles Problem", das behoben werden müsse.

Italien kann gegen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes Rechtsmittel einlegen.

fab/sp (dpa, afp)