"Ist Ihr Herr Schröder ein verkappter Kommunist?" | Service | DW | 24.12.2004
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Service

"Ist Ihr Herr Schröder ein verkappter Kommunist?"

Die faktische Verstaatlichung von Teilen des russischen Yukos-Konzerns bewegt viele User. Kontrovers auch die Meinungen zum Ausgang des "Folter"-Prozesses in Frankfurt und zur Bußgeld-Bestätigung gegen Microsoft.

Yukos

Die Vorstellung, durch internationale Miteigner den vollständigen Einfluss auf die eigenen Erdöl-Ressourcen zu verlieren, ist in den Augen der russischen Administration unerträglich. (…) Ein Mitspracherecht ausländischer Investoren ist gleichzusetzen mit dem Einräumen von Zugeständnissen und gegenseitiger Kooperation. Diese Situation ist für einige einflussreiche Personen nicht erstrebenswert, da es die eigene Macht einschränken und Unternehmungen, die dem Eigennutz dienlich sind, behindern würde. Dem gegenüber sind die liberalen Visionen und Vorhaben Chodorkowskijs anzusiedeln, die durch diese Re-Verstaatlichung vollständig eliminiert wurden. (Julischka)

Als Analyst der russischen Wirtschaftspolitik kann ich Vladimir Putin zu seiner wenig eleganten, aber gradlinigen Vorgehensweise nur gratulieren. Ich sehe noch keinerlei Anzeichen für eine neue Sovietunion. Eher bin ich davon überzeugt, dass das Jahr 2004 zwar als das unpopulärste Jahr unter Putin abgehakt wird, dafür aber auch als ein wichtiges Jahr für die weitere sozial- und wirtschaftspolitische Entwicklung des Landes gelten wird. Im kommendn Jahr dürfte es dann wieder heißen: "business almost as usual". (Wolfgang G. Heenen)

Ist Ihr Herr Schröder ein verkappter Kommunist? Mir kommt es bald so vor. (Eike Gramsch)

Mein Schwiegervater war in russischer Gefangenschaft und ich bin ein Kind der DDR und ohne Illusionen. Trotzdem habe ich Putin vertraut und Yukos-Aktien gekauft. Aber kein Fehler ist so groß, dass er nicht einen Nutzen hat. Nur: Was sind meine Aktien im großen Russland? Ein winziger Tropfen. (Wolfram Friedel)

Daschner-Urteil

Das Urteil scheint für einen Otto-Normal-Verbraucher als unangemessen zu gelten. Nur vergessen hierbei viele, dass die Gefahr eines unangemessenen Einsatzes polizeilicher Gewalt nicht ohne weiteres geduldet werden darf. Was würde passieren, wenn nun das Einsetzen von Gewalt im Ermessen eines Polizeibeamten gestellt wäre und dieser je nach Sachlage handeln würde. Besteht nicht die Gefahr, dass auch Unschuldige hierbei geschädigt werden können? Soll denn die Unschuldsvermutung einfach so obsolet werden? Kann man die Würde eines Menschen derartig mit Füßen treten? Unzweifelhaft hat hier der Täter das Leben eines Kindes gefährdet ja sogar diesem das Leben genommen. Darf ein Polizeibeamter, der ein öffentliches Amt bekleidet, sein Gewissen im Vordergrund stellen und über das Gesetz, dass er zu dienen verpflichtet ist je nach Belieben brechen? Es sind Fragen die viele Bürger zuletzt vergessen haben. (Konstantinos Samantas)

Als pensionierter Polizeibeamter kann ich die Ohnmacht, die den Polizeibeamten überkommt, wenn ein Menschenleben akut bedroht ist, verstehen und nachvollziehen (aus eigener Erfahrung). Was unterscheidet den finalen Rettungsschuss und die Androhung von körperlichem Leid? Nichts, wenn da nicht die räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer wäre. In beiden Fällen geht es um die Rettung von Menschenleben; der Rettungsschuss ist doch auch nur ein Notbehelf, der jedoch rechtliche Absicherung erfährt, während die Androhung körperlicher Schmerzen - bis zur Aussage und nicht weiter - keine Anwendung finden darf. (Bruno Bunks)

Wir finden das Urteil nicht in Ordnung. Herr Daschner hätte freigesprochen werden müssen. Schließlich hat er lediglich Schmerzen angedroht und dies nur in der Hoffnung, das Leben eines Kindes retten zu können. Jeder, der ein Gewissen hat, sollte in so einer Situation genauso handeln, schließlich sind wir keine ferngesteuerten Roboter, sondern Menschen. Wo kommen wir denn hin, wenn die Rechte bzw. Menschenrechte eines Schwerverbrechers mehr zählen als die eines wehrlosen Kindes bzw. eines jeden anderen Opfers? (Sven und Romy Finger)

Bußgeld für Microsoft

Die wettbewerbsverzerrenden Praktiken von Microsoft sind in einem anzustrebenden perfekten Wettbewerbsmarkt unzulässig und müssen entsprechend geahndet werden. (Guillem Titsch-Rivero de Zayas)