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Proteste nach Freilassung von Vergewaltiger

21. Dezember 2015

Vor drei Jahren hatte er zusammen mit fünf anderen Männern in einem Bus eine Studentin vergewaltigt. Der damals 17-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Dagegen gingen Hunderte in Neu Delhi auf die Straße.

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Demonstranten halten Schilder hoch auf denen sie eine Reform des Jugendstrafrechts fordern (Foto: AP)
Bild: picture-alliance/dpa/T.Topgyal

Im letzten Moment hatte eine Vertreterin der staatlichen Frauenkommission Indiens versucht, die Entlassung des heute 20-Jährigen Sexualtäters vor Gericht zu stoppen. Doch das Oberste Gericht lehnte die Petition gegen dessen Freilassung ab. Ein Anwalt der Frauenkommission von Delhi sagte, das Gericht sei zur Ablehnung der Petition gezwungen gewesen, weil es keine "klare rechtliche Zwangsmaßnahme" gebe. Der zur Tatzeit noch Minderjährige könne daher nicht länger in Haft gehalten werden.

Vor drei Jahren hatte der junge Täter zusammen mit fünf weiteren Männern die Studentin Jyoti Singh in einem Bus entführt, vergewaltigt und gefoltert. Die 23-Jährige war zwei Wochen darauf an den Folgen der Verletzungen gestorben. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und in Indien eine nie dagewesene Protestwelle ausgelöst.

Eltern enttäuscht von der Justiz

Der damals 17-jährige Täter war zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht. Er soll nun eine neue Identität bekommen und zunächst vom Sozialamt betreut werden, berichteten indische Medien unter Berufung auf Regierungskreise. Die fünf anderen Vergewaltiger wurden zum Tode verurteilt, legten aber Berufung ein. Einer von ihnen starb in seiner Zelle, offenbar nahm er sich das Leben.

Der Vater des Opfers, Badrinath Singh, sagte der Nachrichtenagentur AFP, es gebe "keine Worte, um unsere Enttäuschung zu beschreiben". Er könne all die Gesetze nicht nachvollziehen. Er wisse nur, dass die Justiz "gescheitert" sei. Die Eltern des Opfers hatten wiederholt gefordert, der junge Mann müsse wie die anderen Täter bestraft werden. Er sei eine Gefahr für die Gesellschaft.

nem/ml (afp, dpa)