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"Katastrophische" Inlandseinsätze

Klaus Dahmann18. August 2012

Die Trennung von Polizei und Militär war ein ehernes Grundsatz der Bundesrepublik. Jetzt aber hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen: In seltenen Fällen ist der Einsatz militärischer Mittel im Inland erlaubt.

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Spürpanzer der Bundeswehr (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

An einem Spätnachmittag Anfang Januar 2003 waren sie plötzlich wieder präsent, die Horrorbilder vom 11. September 2001: Nur 50 Meter über den Bankentürmen der deutschen Finanzmetropole Frankfurter kreiste ein Motorsegler. Der Pilot meldete sich und drohte, in eines der Hochhäuser zu fliegen. Teile der Innenstadt wurden geräumt, die Luftwaffe ließ zwei Phantom-Jets aufsteigen, um das Flugzeug in Schach zu halten. Nach zwei dramatischen Stunden gelang es, den Mann zur Landung zu zwingen.

Nun stand die heikle Frage im Raum: Darf die Bundeswehr, wenn verheerende Terrorangriffe geplant sind, auch im Inland militärisch eingreifen? Zum Beispiel wenn Flugzeuge wie von Al Kaida als Waffe eingesetzt werden, um Wolkenkratzer oder Atomkraftwerke anzugreifen?

Ein Phantom-Abfangjäger der Bundeswehrjet über Sportmaschine (Foto: dpa)
Ein Motorsegler verbreitete Schrecken in FrankfurtBild: picture-alliance/dpa

Umstrittenes Luftsicherheitsgesetz

Die Bundesregierung verabschiedete daraufhin ein Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss gekaperter Flugzeuge explizit erlaubte. Das Bundesverfassungsgericht kassierte jedoch diesen Passus. Man dürfe keine Passagiermaschine abschießen, um eine größere Gefahr abzuwenden, urteilten die höchsten deutschen Richter 2006. Denn es sei in keiner Weise ethisch vertretbar, das Leben gekidnappter Flugpassagiere gegen das Leben möglicher Terroropfer am Boden abzuwägen. Die Bundeswehr dürfe außerdem im Inland nur zum Katastrophenschutz und zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden, dann aber auch nur polizeiliche Mittel anwenden. Der Einsatz von Panzern oder Kampfflugzeugen, so die Richter, bleibt untersagt.

Genau in diesem Punkt waren allerdings die zwei Kammern des Verfassungsgerichts nicht einig. Und so wurde – übrigens erst zum fünften Mal in der Geschichte der Bundesrepublik – das Plenum des Gerichts zusammen gerufen. Nach mehrjährigen Beratungen veröffentlichte dieses Gremium nun am Freitag (17.04.2012) den Beschluss, dass der Bundeswehr der Einsatz militärischer Mittel im Inland in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt ist. Das zielt vor allem auf die Abwehr von Terrorgefahren aus der Luft und von See, denn die - eigentlich zuständige - Polizei verfügt ja weder über Kampfjets noch über Kriegsschiffe.

Brennendes WTC (Foto: AP)
Was tun bei Terrorangriffen wie am 11. September 2001?Bild: AP

Historische Lehren gezogen

Dahinter steht aber ein noch grundsätzlicherer Streit: Als Lehre aus der deutschen Geschichte wurde nach dem 2. Weltkrieg ein eherner Grundsatz in die Verfassung der Bundesrepublik geschrieben: die strikte Trennung der Zuständigkeiten von Polizei - für die innere Sicherheit - und Bundeswehr - für die Landesverteidigung. In der Weimarer Republik (1918-1933) war es die Reichswehr, die gegen Kommunisten vorging. Und in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die paramilitärische SS gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt, um die Hitler-Herrschaft zu festigen.

Daher sah sich in den Folgejahren jeder, der laut über einen möglichen Inlandseinsatz der Bundeswehr nachdachte, dem Vorwurf ausgesetzt, möglichem Staatsterror wieder Tür und Tor zu öffnen. Und das selbst wenn es um Katastrophenhilfe ging, die die Verfassung ja ausdrücklich ermöglicht.

Foto eines SS-Mannes, 1937 (Foto: picture alliance)
Die SS: Sinnbild staatlichen TerrorsBild: picture alliance/akg-images

Einsatz bei Katastrophen und Großveranstaltungen

Viel Lob brachten der Bundeswehr beispielsweise die Einsätze nach der verheerenden Sturmflut in Hamburg (1962), im Schneechaos in Schleswig-Holstein (1978/79) und beim Hochwasser an Elbe und Donau (2002) gegeben. Heftige Anfeindungen gab es hingegen, als die Demonstranten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm (2007) mit militärische Aufklärungsflugzeugen und Spähpanzern überwacht wurden.

In vielen anderen Ländern ist die Abgrenzung zwischen Polizei und Militär weniger strikt: In Italien hat das Militär den ausdrücklichen Auftrag, zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Ordnung beizutragen. In Frankreich sind derzeit schätzungsweise 2.000 Soldaten "auf Inlandsmission". Sie bewachen beispielsweise Bahnhöfe oder Touristenattraktionen, um das Land gegen terroristische Bedrohungen zu sichern  Und in Großbritannien wurde das Militär ja gerade bei den Olympischen Spielen in das Sicherheitskonzept eingebunden. Das schloss die Stationierung von Boden-Luft-Raketen und Kampfjets mitten in der Hauptstadt London ein.

In Deutschland bleibt der Einsatz der Bundeswehr im Inland auch nach dem jüngsten Beschluss der Verfassungsrichter eng begrenzt. Passagierflugzeuge vom Himmel zu schießen ist ebenso verboten wie das Vorgehen gegen Demonstranten. Und in jedem Falle reicht es nicht, dass ein Minister allein den Einsatz befiehlt – dazu ist der Beschluss der gesamten Bundesregierung nötig.

Soldaten der Bundeswehr und freiwillige Helfer sichern an der Elbe einen Deich (Foto: dpa)
Bundeswehr hilft gegen die Flut an der ElbeBild: picture-alliance/dpa