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In Köln geflohener Sexualstraftäter gefasst

23. Januar 2016

Der Vergewaltiger hatte eine spektakuläre Flucht hingelegt: Er war seinen Bewachern bei einem Toilettengang in einem Brauhaus entwischt. Jetzt wurde der 58-Jährige gefasst, nachdem er sich ein Fahrrad gekauft hatte.

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Brauhaus Früh in Köln (Archivbild: dpa)
Fluchtort Brauhaus (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Gerten

Drei Tage war der Mann auf der Flucht. Dann kam der entscheidende Hinweis. Der Gesuchte wurde in einem Fahrradgeschäft in Brühl bei Köln gesehen. Er hatte sich dort ein Rad gekauft. Dann ging alles ganz schnell. Die Polizei löste in der Kleinstadt südlich von Köln eine Großfahndung aus. Bereits eine Stunde nach dem entscheidenden Hinweis am Samstagmittag konnte der Flüchtige von der Besatzung eines Streifenwagens festgenommen werden. Nach Polizeiangaben leistete er bei seiner Festnahme keinen Widerstand. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sei erleichtert und danke der Polizei für die gute Zusammenarbeit und den Fahndungserfolg, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Die Flucht am Mittwoch aus einem Kölner Brauhaus (Artikelbild) hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der verurteilte Vergewaltiger türmte beim Gang auf die Toilette. Nach Aussage der beiden Justizwachtmeister unter deren Bewachung Peter B. unterwegs war, begleitete einer von ihnen den Häftling im Brauhaus auf die Toilette. Währenddessen wollte sich der Bewacher selbst erleichtern, wobei er sich mit dem Rücken zur Tür stellte. Den Moment soll der Sträfling zur Flucht genutzt haben. Laut Medienberichten gaben Zeugen dagegen an, B. sei allein zur Toilette gegangen und durch einen Nebenausgang geflohen.

Gefahr für die Allgemeinheit

Der 58-Jährige war 1991 wegen mehrerer Vergewaltigungen in Tateinheit mit schwerem Raub und sexueller Nötigung zu neun Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird. Der Ausflug nach Köln sei der neunte Ausgang für den Häftling gewesen und der erste ohne Fesselung, hatte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums nach der Flucht bestätigt. In Köln, seiner Geburtsstadt, habe der Freigänger Kleidung kaufen wollen. Bei seiner Flucht habe er mehrere hundert Euro Bargeld beigehabt. Gesetzlich stehen dem Mann sogenannte Ausführungen zu - bei denen er aber ständig überwacht werden muss.


Gegen seine Begleiter, zwei Justizvollzugsbeamte, erstattete die JVA Aachen, in der der Häftling einsitzt, Anzeige wegen der Flucht.

qu/stu (dpa, ksta)