Immendorff-Gemälde wird nicht vernichtet
5. August 2014Seit dem Tod des bekannten deutschen Künstlers Jörg Immendorff im Jahr 2007 stritt seine Witwe Oda Jaune (oben im Bild) vor Gericht um den Verbleib eines Gemäldes mit dem Titel "Café de Flore". Es sei eine Fälschung und müsse vernichtet werden, so die Klägerin. In erster Instanz gab das Landgericht der Witwe recht. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jetzt endgültig: Das Bild muss nicht vernichtet werden.
Für die Urteilsfindung sei es nicht von Bedeutung gewesen, ob es sich bei dem Kunstwerk um eine Kopie handelt oder nicht, sagte Richter Wilhelm Berneke. Der Käufer, ein Privatmann, habe das Bild 1999 rechtmäßig in Immendorffs Atelier von einem Mitarbeiter für 30.000 Mark gekauft und könne somit davon ausgehen, dass der Künstler von dem Verkauf wusste, begründet der Senat sein Urteil.
Viele Kopien im Umlauf
Während des Verfahrens hatte das Gericht das Gemälde von einem Gutachter prüfen lassen. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass die Signatur Immendorffs auf "Café de Flore" maschinell erstellt worden ist. Allerdings ließ sich nicht klären, ob das mit oder ohne Wissen des Künstlers geschah.
Jörg Immendorff soll in den 1990er Jahren ausschweifende Partys gefeiert haben und oft in Geldnöten gewesen sein. In seinem Atelier wurden immer wieder Bilder kopiert, etliche gefälschte Gemälde aus seinem Werk sind im Umlauf. Die Ungewissheit müsse derjenige tragen, der die Verhältnisse herbeigeführt habe, sagte Richter Berneke, nicht der Käufer.
suc/rey (dpa/OLG Düsseldorf)