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Sanktionen gegen Iran?

Wim Abbink7. Oktober 2006

Im Konflikt mit dem Iran erwägen die ständigen Mitgliedstaaten des Weltsicherheitsrates und Deutschland nun UN-Sanktionen. Völlig unklar sind allerdings noch Art, Umfang sowie Zeitpunkt möglicher Zwangsmaßnahmen.

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Demonstration von Exil-Iranern in Berlin gegen die Atompolitik Teherans
Exil-Iraner fordern immer wieder Sanktionen gegen TeheranBild: picture-alliance / dpa

"Wir sind sehr enttäuscht, dass der Iran die Urananreicherung noch nicht eingestellt hat", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung Außenminister der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Russlands, Chinas und Deutschlands am Freitagabend (6.10.2006) in London. In westlichen Diplomatenkreisen wurde aber darauf hingewiesen, dass auch nach den Londoner Beratungen ein umfassendes Wirtschaftsembargo gegen Teheran wegen der ablehnenden Haltung Russlands und Chinas vorläufig kaum erreichbar sei.

Russlands Außenminister Sergej Lawrow erklärte, die nun anstehenden Beratungen über Sanktionen sollten vor allem als Mittel gesehen werden, Teheran doch noch zu Verhandlungen zu bewegen. "Wir wollen im Sicherheitsrat darüber reden, mit welchen zusätzlichen Schritten die iranische Seite überzeugt werden kann, die Vorschläge der Sechser-Gruppe von Anfang Juni anzunehmen", wurde Lawrow am Samstag von der Agentur Interfax zitiert.

Zunächst "weiche Sanktionen"?

Die Außenminister der sechs Staaten und der EU-Chefdiplomat Javier Solana hätten sich darauf verständigt, dass "man jetzt gemeinsam daran geht, einen Resolutionsentwurf für den Sicherheitsrat zu entwerfen", sagte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier. In Delegationskreisen hieß es, nach Ansicht Steinmeiers kämen als Maßnahmen gegen Teheran zunächst "weiche Sanktionen" in Frage. Dazu könnten Einschränkungen bei der Einfuhr strategischer Güter, die militärisch und zivil nutzbar seien, sowie Reisebeschränkungen für iranische Regierungsbeamte gehören.

"Die USA gehen davon aus, dass wir Sanktionen brauchen, um den Einsatz für Iran zu erhöhen", sagte der Staatssekretär im US-Außenministerium Nicholas Burns. Die politischen Direktoren derAußenministerien der sechs Länder würden sich Anfang der kommenden Woche in Videokonferenzen über Einzelheiten verständigen.

Nicht-militärische Maßnahmen

Wie Beckett erklärte, werden die Konsultationen "auf der Grundlage von Artikel 41 des Kapitels 7 der UN-Charta" erfolgen. Dementsprechend geht es zunächst allein um nicht-militärische Maßnahmen. Möglich sind nach dem UN-Regelwerk bei Anwendung von Artikel 41 Strafmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen, im Transport und in der Kommunikation sowie bei den diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die USA und Großbritannien befürworten Sanktionen, falls sich der Iran weiter weigert, seine Urananreicherung einzustellen. Das Land hatte am 31. August ein entsprechendes Ultimatum verstreichen lassen. Der Westen befürchtet, dass Teheran die umstrittene Urananreicherung zum Bau einer Atombombe nutzen will. Der Iran hat dies stets bestritten.