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Illegaler Holzhandel wird erschwert

18. März 2013

Die Bundesregierung will mit Handelskontrollen verschärft gegen die Einfuhr und Verarbeitung von illegal geschlagenem Holz vorgehen. Importeure sollen registriert und überprüft werden.

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Lastwagen mit Holzstämmen (Foto: DW)
Bild: DW/J. Beck

Als zuständige Bundesbehörden würden die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Überprüfungen vornehmen. Dies ermögliche die seit Anfang des Monats geltende neue EU-Holzhandelsverordnung, erklärten beide Seiten in Bonn. Sie verbietet den Handel von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag und schreibt vor, dass die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden muss.

Illegaler Holzeinschlag sei ein weltweites Problem, sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Betroffen seien vor allem tropische Regionen. Solches Holz könne verarbeitet in vielen Produkten vorkommen - wie Bilderrahmen, Gartenstühlen, Büchern, Papier oder Pinselgriffen. Bei illegalen Lieferungen werde der Verbraucher auch mit Falschdeklarationen getäuscht.

Schätzungen zufolge stammten 2009 rund zwei bis fünf Prozent der Holzeinfuhren nach Deutschland aus illegalen Quellen. Experten gehen aber davon aus, dass der tatsächliche Anteil weit höher ist. Der Verbraucher könne zur Eindämmung beitragen, indem er beim Kauf nach Nachweisen zur Legalität frage, so Jessel.

Neue Rechte und Pflichten für Händler und Importeure

In der neuen Verordnung werden die Pflichten von Importeuren und Händlern neu geregelt. Importeure, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals auf den europäischen Binnenmarkt bringen, müssen jetzt bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Sie müssen sich Informationen insbesondere zum Ursprungsland, zur Holzart, zum Lieferanten und der Einschlagskonzession des Holzes verschaffen. BLE-Präsident Hanns-Christoph Eiden geht davon aus, dass mit einer schärferen Überwachung und Sanktionen wie Beschlagnahme und drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro die illegale Einfuhr erfolgreich bekämpft werden kann.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wurden auf der jüngst zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz CITES 267 Holzarten neu unter Schutz gestellt. Die im Artenschutzübereinkommen nun insgesamt 477 gelisteten Holzarten unterliegen Kontroll- und Dokumentenpflichten. Verbraucher sollten darauf bestehen, dass ihnen der Verkäufer den legalen Import des Holzes von CITES-Arten anhand von Dokumenten belegen kann, rät BfN-Präsidentin Jessel.

hf/gmf (dpa, afp, epd)