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Homo-Paragraf: Rehabilitierung möglich

Marcel Fürstenau11. Mai 2016

Männer, die auf der Basis des schwulenfeindlichen Paragrafen verurteilt wurden, können auf späte Gerechtigkeit hoffen. Grundlage ist ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle. Justizminister Maas hat schon reagiert.

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Symbolbild Homosexualität (Foto: picture-alliance/dpa/D. Naupold)
Bild: picture-alliance/dpa/D. Naupold

Ihr vermeintliches Vergehen war in der Nazi-Zeit das gleiche wie in der 1949 gegründeten Bundesrepublik: Sie liebten Männer und hatten gleichgeschlechtlichen Sex. Wer sich dabei erwischen ließ oder denunziert wurde, den traf die volle Härte des Staates. Dafür gab es schon zu Kaisers Zeiten den Strafgesetzbuch-Paragrafen 175, den die Nationalsozialisten noch verschärften. Ihn abzuschaffen, kam nach 1945 weder dem westdeutschen noch dem ostdeutschen Teilstaat in den Sinn. Erst 1994 wurde der zwischenzeitlich abgemilderte Paragraf endgültig getilgt.

Bis dahin wurden mehr als 50.000 Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt und damit "im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt". Das sagt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ads), Christine Lüders, am Mittwoch in Berlin. Neben ihr sitzt Professor Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Staatsrechtler hat in Lüders Auftrag ein Rechtsgutachten zur Rehabilitierung homosexueller Männer verfasst. Und er ist zuversichtlich, dieses Ziel erreichen zu können. Verfassungsrechtliche Gründe würden dem jedenfalls "nicht im Wege stehen".

Gutachter Burgi kritisiert "andauernden Zustand des Strafmakels"

Für juristische Laien ist es ohnehin schwer nachvollziehbar, warum von den Nazis nach Paragraf 175 Männer Verurteilte seit 2002 rehabilitiert sind, während die später ergangenen Urteile noch immer rechtskräftig sind. Die dahinter stehende Logik ist so banal wie erschreckend: Die NS-Diktatur war ein Unrechtsstaat, die Bundesrepublik hingegen basiert auf rechtsstaatlichen Prinzipien. Das ist zwar zutreffend, nützt den Opfern aber bislang überhaupt nichts. Im Gegenteil: Wer das Pech hatte, im Rechtsstaat als Schwuler verurteilt worden zu sein, gilt weiterhin als vorbestraft.

Gruppenbild von Heinz Schmitz, Christine Lüders, Martin Bürgi Foto: ads/Ingo Heine)
Zeitzeuge Heinz Schmitz, Christine Lüders von der Antidiskriminierungsstelle und Gutachter Martin Bürgi (v.l..n.r.)Bild: ads/Ingo Heine

Gutachter Burgi kommt nun zu dem Schluss, mit Hilfe des Sozial- und Rechtsstaatsprinzips lasse sich ein "Auftrag zur Rehabilitierung" ableiten. Entscheidend sei, dass nach wie vor zehntausende Männer mit dem "andauernden Zustand des Strafmakels" leben müssten. Einer von ihnen ist Heinz Schmitz aus Freiburg, der 1962 von einem Jugendgericht wegen seiner Vorliebe für Männer zu zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde. Schmitz ist ein Pseudonym, seinen richtigen Namen möchte der 73-Jährige in Veröffentlichungen lieber nicht lesen. Der Grund: Angehörige hätten Drohanrufe erhalten, nachdem er erstmals offen über seine Homosexualität gesprochen hatte.

"Da kommt das Schwein aus Freiburg"

Als Heinz Schmitz geht der gelernte Textilkaufmann und ehemalige Nachrichtensprecher eines privaten Radiosenders offensiv mit seinem Schicksal um. Im Rahmen der Rehabilitierungs-Initiative tritt er sogar in einem kurzen Video der Antidiskriminierungsstelle auf. Darin kommt ein Satz vor, der Schmitz noch heute schmerzvoll in den Ohren klingt: "Da kommt das Schwein aus Freiburg". So sei er von den Wärtern der Jugendstrafanstalt empfangen worden, als er dort auf Anordnung des Richters drei Wochenenden verbringen musste. Eine Art Erziehungsmaßnahme sollte das wohl sein. Ansonsten bescheinigt Schmitz seinem Richter noch heute, ein "gutes Herz" gehabt zu haben. Viele Homosexuelle erhielten wesentlich höhere Strafen.

Die Chancen, mehr als ein halbes Jahrhundert nach seiner Verurteilung rechtliche Wiedergutmachung zu erleben, stehen für Schmitz gut. Bundesjustizminister Heiko Maas stellte unter dem Eindruck des Gutachtens einen entsprechenden Gesetzentwurf in Aussicht. Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs sei "von Anfang an verfassungswidrig" gewesen, begründete der Sozialdemokrat seine Ankündigung. "Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren."

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig unterstützt den Vorstoß ihres Parteifreundes Maas: "Dies ist auch ein wichtiges Signal für alle Homosexuellen in Deutschland – denn dies ist ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung."

Zeitzeuge Heinz Schmitz: "Ich würde heulen"

Sollten die Urteile aufgehoben werden, könnte es auch eine finanzielle Wiedergutmachung geben. Gutachter Burgi denkt dabei an eine "kollektive Entschädigungsleistung". Ein möglicher Empfänger wäre die 2011 vom Bund gegründete Magnus-Hirschfeld-Stiftung. Ihr Namenspatron war Arzt, Sexualforscher und schon Ende des 19. Jahrhunderts Pionier der Schwulenbewegung. Für Heinz Schmitz wäre die Rehabilitierung eine späte "Genugtuung". Sollte es dazu kommen, sagt er offenherzig, "würde ich heulen".