1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Menschenrechtsgericht verurteilt Moskau

20. Juni 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von "Propaganda für Homosexualität" verstoße gegen fundamentale Menschenrechte, heißt es.

https://p.dw.com/p/2f0RA
Immer wieder gehen in Russland Schwule und Lesben für ihre Rechte auf die Straße
Immer wieder gehen in Russland Schwule und Lesben für ihre Rechte auf die StraßeBild: Reuters

Das Straßburger Gericht, dem Russland wie fast alle übrigen europäischen Länder unterworfen ist, gab in einem Urteil drei Homosexuellen-Aktivisten Recht. Für die Verletzung ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit und auf Schutz vor Diskriminierung muss die russische Regierung ihnen 8.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro zahlen, hinzu kommen Auslagen. Das Urteil wurde mit sechs zu eins Stimmen gefällt, die Gegenstimme kam vom russischen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Dmitry Dedov.

Das Privatleben von Kindern sei wichtiger als die Meinungsfreiheit von Homosexuellen, schrieb er in seiner abweichenden Meinung. Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal seien, schaffe eine Situation, in der die Kinder bereit seien, solche Beziehungen einzugehen, einfach aus Neugierde. Das aber berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch, so Dedov.

Das Urteil sei politisch motiviert, sagte in Moskau der Vorsitzende im Außenausschuss des Parlaments, Leonid Sluzki. "Der Gerichtshof wird immer wieder genutzt, um Russland anzuschwärzen."

Scharfe Gesetze

Russland hatte zwischen 2003 und 2013 erst regional und dann landesweit Gesetze eingeführt, die die sogenannte Propaganda für Homosexualität gegenüber Minderjährigen verbieten, erläuterte der EGMR. In Russland wird seitdem bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Die drei Aktivisten demonstrierten dagegen unter anderem mit Plakaten vor einer Schule. Sie wurden mit Geldbußen bestraft. Das russische Verfassungsgericht wies ihre Klagen zurück. Es machte dabei insbesondere geltend, dass es gefährlich sei, "einen verzerrten Eindruck von der sozialen Gleichrangigkeit traditioneller und nicht-traditioneller Partnerschaften zu erzeugen", wie der EGMR rekapitulierte.

"Europäischer Konsens"

Das daraufhin angerufene Straßburger Gericht wies alle wichtigen Argumente der russischen Regierung zurück. Zwar dürfe die Meinungsfreiheit zum Zweck der Moral tatsächlich eingeschränkt werden. Es sei aber nicht zu sehen, wie Meinungsbekundungen zugunsten von Homosexualität "traditionelle Familien" entwerteten. Umgekehrt verkörperten die russischen Gesetze jedoch Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten. Es gebe aber mittlerweile einen "klaren europäischen Konsens", dass jeder Mensch sich offen zu seiner sexuelle Orientierung bekennen dürfe, urteilten die Straßburger Richter.

Die russische Seite hatte vor dem EGMR ferner den Schutz der Gesundheit ins Spiel gebracht. Hierzu befanden die Richter, dass die Verbreitung von Wissen über sexuelle Themen ihn eher fördere. Und schließlich ging es um den Schutz Minderjähriger. Moskau brachte dem EGMR zufolge vor, dass Jugendliche durch die fraglichen Aktivitäten sozusagen zur Homosexualität bekehrt werden könnten. Der EGMR fand, dass eine solche Bekehrung kaum nachzuvollziehen sei. Darüber hinaus hätten die Aktivisten die Jugendlichen nicht aggressiv oder sexuell explizit angesprochen. Sie hätten sie stattdessen sachlich mit Ideen von Vielfalt und Toleranz konfrontiert - und dies könne dem sozialen Zusammenhalt nur dienlich sein.

Russland will Urteil überprüfen

Der Sprecher des Kreml, Dmitry Peskov, sagte, dass man die Entscheidung aus Straßburg überprüfen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Moskau kann beantragen, es von der Großen Kammer überprüfen zu lassen. Seit Ende 2015 gilt in Russland außerdem ein Gesetz, das es dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs zu überprüfen. Das widerspricht Russlands Verpflichtung, als Mitglied des Europarats die Urteile aus Straßburg umzusetzen.

	Teilnehmer an Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen müssen in Russland mit Repressalien rechnen
Teilnehmer an Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen müssen in Russland mit Repressalien rechnenBild: Getty Images/AFP/K. Kudryavstev

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte das Gesetz im Jahr 2013 mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen und bis zu 90 Tage Haft. Ausländern droht zudem die Ausweisung.

Verfolgungen in Tschetschenien

In Russland wurde Homosexualität bis 1993 als Straftat verfolgt, bis 1999 galt sie als Geisteskrankheit. Homoehen sind verboten, der Ruf nach rechtlicher Gleichstellung Homosexueller wird in Russland abgelehnt. Schwulenhass ist weit verbreitet, es gibt kaum offen schwule oder lesbische Prominente. Zuletzt hatte eine Verfolgungskampagne gegen Schwule in Tschetschenien international für Empörung gesorgt.

Die regierungskritische russische Zeitung "Nowaja Gaseta" hatte im März berichtet, seit Februar seien in der Kaukasusrepublik mehr als hundert tatsächlich oder vermeintlich homosexuelle Männer von Milizen des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow verschleppt und inhaftiert worden. Mindestens zwei von ihnen sollen an Folgen von Misshandlungen gestorben sein. Die russische Regierung sagte auf Drängen des Europarats inzwischen zu, den Vorwürfen nachzugehen.

cgn/as (ap, dpa, rtr)