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Holocaust-Diskussion

Jane Paulick (chh)19. Januar 2007

Deutschland will während der sechsmonatigen EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Vorstoß unternehmen, um die Leugnung des Holocaust EU-weit unter Strafe zu stellen. Was bedeutet das für die Meinungsfreiheit?

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Junge Neonazis bei einer Demonstration in Halbe, aufgenommen am 15.11.2003.
Die Unbelehrbaren: Fallen rechte Parolen unter die Meinungsfreiheit?Bild: PA/dpa

Deutschland hat sich während der EU-Ratspräsidentschaft viel vorgenommen. Eines der Ziele wirft die kontroverse Frage auf, ob eine Regierung, die für die Meinungsfreiheit eintritt, zugleich eine bestimmte Meinung strafrechtlich sanktionieren darf. Die Forderung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist deutlich: Die Leugnung des Holocaust, die bereits in einigen Mitgliedstaaten der EU unter Strafe steht, soll in allen 27 EU-Ländern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. "Wir haben schon immer gesagt, dass es in Europa nicht akzeptiert sein sollte, zu behaupten, dass es den Holocaust nie gegeben hat und dass sechs Millionen Juden nie getötet wurden", sagte Zypries. "Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten sechs Monaten ein Ergebnis erzielen werden."

Angesichts der kürzlich gegründeten Fraktion "Identität, Tradition und Souveränität" im Europaparlament kommt der Vorstoß Deutschlands zu einem passenden Zeitpunkt. Die ITS wird von Alessandra Mussolini - einer Enkelin des gleichnamigen Diktators - und dem Chef der französischen Front National, Jean-Marie le Pen, angeführt.

Holocaust-Leugner im Europaparlament

Holocaust-Leugner Bruno Gollnisch (3.v.l.) im Kreise seiner Fraktionskollegen (10.1.2007)
Holocaust-Leugner Bruno Gollnisch (3.v.l.) im Kreise seiner Fraktionskollegen (10.1.2007)Bild: picture-alliance/ dpa

Der Gründer der Fraktion, der Franzose Bruno Gollnisch, wurde am Donnerstag (18.1.) wegen der Leugnung des Holocaust von einem französischen Gericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Gollnisch die Zahl der im Zweiten Weltkrieg getöteten Juden und den Einsatz von Gaskammern in Frage gestellt habe.

Franco Frattini, Vizepräsident der Europäischen Kommission, versprach eine sofortige Unterstützung des deutschen Vorschlags. "Wir schützen die Meinungsfreiheit, aber diese Form der Verhetzung muss unter Strafe gestellt werden." Doch das ist leichter gesagt als getan. Ein ähnliches Vorhaben Luxemburgs vor zwei Jahren wurde durch ein Veto Italiens verhindert. Diesmal ist mit Widerspruch von Ländern zu rechnen, die die Bürgerrechte schützen wollen - darunter Großbritannien und Dänemark.

Gesetz wäre eine "symbolische Aussage"

Robert Kahn, Autor des Buchs "Holocaust Denial and the Law" ("Holocaustleugnung und das Recht"), glaubt nicht, dass die Meinungsfreiheit durch den Vorstoß Deutschlands in unzulässiger Weise beschränkt würde. "Gesetze gegen die Leugnung des Holocaust beschränken nicht per se die Meinungsfreiheit. Vielmehr beschränken sie nur eine bestimmte Meinung", so Kahn. "In diese Hinsicht unterscheiden sich die Gesetzte nicht von anderen Vorschriften gegen Obszönitäten, Blasphemie oder Verleumdung." Selbst in den Vereinigten Staaten, die für viele als ein Vorbild auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit gelten, seien die Verbrennung von Kreuzen und das Tragen von Kapuzen des Ku Klux Klans verboten, erklärt der Autor.

Ein Mann stellt am Donnerstag, 27. Jan. 2005, eine Kerze an der ehemaligen Laderampe der Deutschen Reichsbahn in Berlin auf, von wo aus die Nazis Berliner Juden in das Konzentrationslager Auschwitz deportierten.
Gedenken an die Opfer des Konzentrationslagers AuschwitzBild: AP

"Ein Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust kann selbst dann eine wirksame symbolische Aussage darstellen, wenn es nur selten zur Anwendung kommt", betont Kahn. "Es würde der wichtigen Symbolfunktion dienen, dass eine Gesellschaft die Rückkehr nationalsozialistischer Methoden - wie dem Massenmord - nicht toleriert." Kahn erwartet, dass das Vorhaben im Europaparlament gerade von solchen Ländern Unterstützung bekommen wird, die unmittelbare Erfahrungen mit der Nazi-Vergangenheit haben. In neun Mitgliedstaaten der EU steht die Leugnung des Holocaust bereits unter Strafe - darunter Deutschland, Österreich, Polen, Belgien und Frankreich.

"Frage ist Sache der Mitgliedstaaten"

Andere Länder könnten darauf bestehen, dass diese Frage auf nationaler Ebene entschieden werden sollte. "Die Mitgliedstaaten sollten im demokratischen Prozess selbst entscheiden können, wie sie sich in dieser Frage positionieren", fordert der Brite Daniel Hannan, Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP). Hannan sitzt im Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und innere Angelegenheiten des Europaparlaments. "Ich sehe keinen Grund dafür, dass Brüssel diese Frage entscheiden sollte."

Hannan zweifelt zudem an, ob ein Verbot überhaupt wirksam sein würde. "In Großbritannien hält man ein Verbot für unverhältnismäßig und man glaubt, dass es den Holocaustleugnern nur zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit gibt", betont der EU-Parlamentarier. "Es könnte sogar ihre Selbstwahrnehmung als verfolgte Märtyrer bestärken." Die historischen Beweise für die Deportation und die Vernichtung seien überwältigend, so Hannan. Niemand, der sich die Tatsachen anschaue, könne das Ausmaß der Ereignisse bezweifeln. "Warum sollten wir also den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verstecken haben", fragt der Christdemokrat. Andere weisen darauf hin, dass Verbote das genaue Gegenteil bewirken können, weil eine Tabuisierung oft Interesse an der Thematik weckt.

"Verbot führt zu stärkerem Interesse"

Christoph Kreutzmüller, Historiker an der Berliner Humboldt Universität meint, dass ein Blick auf die Propaganda der meisten Rechtsextremisten ihre Schwäche offenbare. "Man muss nur mal durch Mein Kampf blättern, um zu sehen, was da für Müll drinsteht." Das Verbot des Buches in Deutschland führe aber dazu, dass immer mehr Menschen es lesen wollen, befürchtet Kreutzmüller.

Der Einband von Hitlers Buch 'Mein Kampf'
'Mein Kampf': 'Da steht Müll drin'Bild: AP

Johannes Zerger, Sprecher des Vereins "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste", hat auch Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit eines entsprechenden Gesetzes. Er macht sich dafür stark, das Problem an der Wurzel zu packen. "Wir würden es als Teil eines umfassenderen Maßnahmenbündels der Regierung befürworten", erklärt Zerger. Man messe aber einer politischen Herangehensweise zur Lösung des Problems größere Bedeutung bei.

"Schlupflöcher schließen"

Imanuel Baumann, Mitarbeiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, glaubt aber, dass ein Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust eine erzieherische Wirkung haben könnte. "Wir würden eine entsprechende Gesetzgebung begrüßen", so Baumann. "Es kann hilfreich sein, auf die zunehmenden Fälle von Holocaust-Leugnungen aufmerksam zu machen, indem man sie unter Strafe stellt." Dadurch könne man feststellen, auf welche Regionen man sich konzentrieren müsse. Dies gelte nicht nur für Rechtsanwälte und Lehrer, sondern auch für die Allgemeinheit, betont Baumann.

NPD-Mitgleid auf einer Demonstration in Leipzig (1.5.1998)
Neonazi-Gruppen nutzen Schlupflöcher im Strafgesetzbuch ausBild: AP

Man könne außerdem rechtliche Schlupflöcher schließen, die Rechtsextremisten nutzen würden, um eine Anklage wegen Volksverhetzung zu umgehen. "Eine europaweite Gesetzgebung würde die strafrechtliche Verfolgung von solchen Neonazi-Gruppen erleichtern, die die Lücken in den europäischen Gesetzen ausnutzen", erhofft sich Robert Kahn.

Misst Europa mit zweierlei Maß?

Doch wie der Kampf gegen Rassismus mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren ist, bleibt angesichts der Zweifel an der Umsetzbarkeit des Gesetzesvorhabens fraglich. Europa tut sich nach wie vor schwer damit, zu akzeptieren, dass eine Gesellschaft, die sich für die Meinungsfreiheit einsetzt, auch missliebige Ansichten tolerieren muss.

Dieses Dilemma ist spätestens seit dem Karikaturenstreit im vergangenen Jahr wieder in den öffentlichen Fokus geraten. Damals beklagten sich Muslime, dass die EU beim Schutz von Religionen vor Herabwürdigungen mit zweierlei Maß messe.

Einige Monate später erhob die Türkei ähnliche Vorwürfe gegen Frankreich. Die französische Nationalversammlung hatte ein Gesetz verabschiedet, das es unter Strafe stellt, zu leugnen, dass das Massaker an Armeniern durch Türken während des Ersten Weltkriegs als Völkermord zu qualifizieren ist. Ankara behauptete, dass Europa zwar christlich-jüdische Befindlichkeiten schütze, aber wenig Interesse daran zeige, die Diffamierung des Islam zu bekämpfen.