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Hollande setzt sich bei Notstand durch

9. Februar 2016

Frankreichs Präsident Hollande fordert für den Kampf gegen den Terror auch Änderungen der Verfassung. Jetzt hat er einen ersten Erfolg erzielt.

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Gebäude der französischen Nationalversammlung in Paris (Foto: AFP/Getty Images)
Bild: Getty Images/Afp/Loic Venance

Knapp drei Monate nach den Terroranschlägen von Paris hat die französische Nationalversammlung (Artikelbild) der Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Staatspräsident François Hollande hatte mit Nachdruck auf diese Änderung gedrungen. Bisher ist der Ausnahmezustand lediglich in einem Gesetz geregelt. Durch die Aufnahme in die Verfassung erhofft sich die Regierung die Möglichkeit schnelleren Handelns mit umfassenden Sonderrechten.

Notstand seit Terror im November

Seit den Anschlägen islamistischer Terroristen vom 13. November mit 130 Toten gilt in Frankreich der Ausnahmezustand - zunächst noch bis Ende Februar. Er soll nach dem Willen der Regierung vom Parlament um weitere drei Monate verlängert werden. Darüber soll die Nationalversammlung am 16. Februar abstimmen.

Staatspräsident Hollande (r.) mir Premieminister Valls (Foto: dpa)
Staatspräsident Hollande (r.) mir Premieminister VallsBild: picture-alliance/dpa/I. Langsdon

In einer Parlamentsdebatte in der vergangenen Woche hatte Premierminister Manuel Valls erklärt, durch den Ausnahmezustand sei ein weiterer blutiger Anschlag verteilt worden. Seit Verhängung des Notstands habe es insgesamt 3289 Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung gegeben. Dabei seien 560 Waffen sichergestellt worden, sagte der sozialistische Politiker weiter. 341 Menschen seien in Gewahrsam genommen, 571 Verfahren eröffnet worden.

Jetzt ist der Senat am Zug

Nach dem Votum der Nationalversammlung muss sich nun der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit einer Dreifünftel-Mehrheit endgültig beschlossen werden.

Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten ausweiten, Menschen nach einer Verurteilung wegen Terrorismus die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Bislang ist dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden.

Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein. Dies stößt bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.

wl/cw (afp, dpa)