Hofmannsthal-Erben gegen Strauss-Erben
7. Dezember 2006Anzeige
Die fünf Erben des Dichters Hugo von Hofmannsthal (1874-1929) wollen auch nach Erlöschen des Urheberrechtsschutzes für die Texte von neun Opern des Komponisten Richard Strauss (1864-1949) am Erlös der Aufführungen beteiligt werden. Ihr Anwalt Henning Buse hat am Donnerstag vor dem Landgericht München den ihnen jährlich zustehenden Betrag auf 375.000 Euro beziffert. Die Strauss-Erben zahlen seit dem Jahr 2000 die Beteiligung nicht mehr. Hofmannsthal ist 1929 verstorben, seit 1999 genießen die Werke des "Jedermann"-Autors also keinen Urheberschutz mehr.