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80 Jahre Konkordat

Marc von Lüpke-Schwarz19. Juli 2013

Ein Pakt mit dem Teufel? Vor 80 Jahren schlossen Hitler-Deutschland und der Vatikan das sogenannte Reichskonkordat. Ein Abkommen auf Gegenseitigkeit - und bis heute gültig.

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Die Unterzeichnung des Reichskonkordats im Juli 1933 v.r.n.l, sitzend: Buttmann, Kardinal Staatssekr. Pacelli, Vizekanzler von Papen.- Foto.
Bild: picture-alliance/akg-images

Der Vatikan am 20. Juli 1933. Franz von Papen, Vizekanzler des Deutschen Reiches, und Eugenio Pacelli, Kardinalstaatssekretär des Vatikans, tauschen Geschenke aus. Von Papen wird feierlich ein Orden verliehen, Pacelli erhält im Gegenzug eine wertvolle Marienstatue mit dem heiligen Antonius. Diese Zeremonie ist der Abschluss hartnäckiger Verhandlungen: Kurz zuvor haben von Papen und Pacelli ihre Unterschriften unter einen Vertrag gesetzt, der als Reichskonkordat bekannt wird und das rechtliche Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Deutschen Reich regelt. Seit Adolf Hitler Anfang 1933 das Amt des Reichskanzlers angetreten hat, verwandeln die Nationalsozialisten das Deutsche Reich in eine Diktatur. Die Opposition wird brutal verfolgt.

Eine "entpolitisierte" Kirche

Beide Vertragspartner hatten großes Interesse an dem Vertragsabschluss. Seit Jahren bemühte sich der Vatikan bereits um ein Abkommen. Seit dem Machtantritt der Nationalsozialisten fürchtete die katholische Kirche gewaltsame Übergriffe auf ihre Mitglieder und Institutionen. Die hatten bereits Kommunisten und Sozialdemokraten erlitten.

"Der Regierung Hitler ging es um die Entpolitisierung des Katholizismus", erläutert Thies Schulze, Forscher am Exzellenzcluster "Religion und Politik" an der Universität Münster. Vor allem die katholische Zentrumspartei war in der Weimarer Republik eine wichtige politische Kraft gewesen. Eine starke katholische Opposition hätte den Nationalsozialisten Steine in den Weg legen können. Aus diesem Grund waren beide Seiten am 20. Juli 1933 mit dem Abschluss des Reichskonkordats hoch zufrieden.

Ein außenpolitischer Triumph

Die nationalsozialistische Propaganda wertete das Reichskonkordat überschwänglich als außenpolitischen Triumph. Auf der anderen Vertragsseite wurde dies anders wahrgenommen. "Die katholische Kirche argumentierte, dass das Abkommen geschlossen wurde, um die kirchlichen Einrichtungen vor dem staatlichen Zugriff zu schützen", erklärt Thies Schulze.

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verlässt Adolf Hitler das Hotel Kaiserhof in Berlin, um sich zur ersten Kabinettssitzunmg zu begeben. Links hinter ihm: Rudolf Hess.30.01.1933
Hitler verbat katholischen Geistlichen jede politische BetätigungBild: Ullstein

Ein Schutz, der mit einem hohen Preis erkauft wurde. "Die Artikel 31 und 32 des Konkordats behandeln folgendes: Katholische Geistliche und Ordensleute durften sich nicht politisch betätigen, und staatlicher Schutz wurde nur denjenigen katholischen Vereinen zugesagt, die keine politischen Ziele verfolgten", so Thies Schulze. Jegliche Opposition seitens der katholischen Kirche gegen das Regime war damit – fast – unmöglich. Und noch mehr, selbst Hitler war erstaunt, "dass die Kirche bereit sein würde, die Bischöfe auf diesen Staat zu verpflichten."

Notorischer Vertragsbrecher

Daneben regelte das Reichskonkordat auch Sachverhalte wie den Kirchensteuereinzug, die Position als Körperschaft öffentlichen Rechts oder auch die Sicherung des Religionsunterrichts an Schulen. Vertragstreu war Hitler allerdings nicht. "Es gab quasi vom Vertragsschluss an Querelen", meint der Historiker Karl-Joseph Hummel von der Kommission für Zeitgeschichte. "

Nach vier Jahren war die Geduld des Vatikans am Ende und als Zusammenfassung des Protestes erließ der Papst die Enzyklika 'Mit brennender Sorge'. Dies war eine Anklage gegen den Nationalsozialismus vor der Weltöffentlichkeit." Katholische Institutionen wurden immer wieder von den Nationalsozialisten verboten, Priester, die gegen die Verbrechen der Machthaber sprachen, wurden verhaftet und in Konzentrationslager gesperrt.

Unverändert gültig

Weder der Vatikan noch das Deutsche Reich kündigten jemals das Reichskonkordat. So ist es bis heute gültig und stellt eine rechtliche Basis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der katholischen Kirche dar. Bisweilen wird das Reichskonkordat kritisiert, weil es durch die Regierung Hitler geschlossen wurde. "Ich würde das heute nicht mehr skandalisieren", meint Thomas Großbölting, der an der Universität Münster Zeitgeschichte lehrt. "Die Grundlage des bundesdeutschen Staatskirchenrechts hat sich grundlegend aus sich selbst heraus entwickelt."

Norbert Trelle, der ernannte Bischof von Hildesheim, leistet am Dienstag (17.01.2006) in Hannover der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen die Treue und versprach, die Regierung zu achten. Dabei hatte der Bischof die rechte Hand auf die Heilige Schrift gelegt. Nach dem Reichskonkordat von 1933 muss er zuvor diesen Eid ablegen Foto: Holger Hollemann dpa/lni
Auch heute noch müssen Bischöfe nach dem Reichskonkordat ihrem Land die Treue schwören.Bild: picture-alliance/dpa

Es gibt, so Antonius Hamers, katholischer Priester und Jurist, der an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster Ethik unterrichtet, aber auch andere Gründe: "Inhaltlich hält man daran fest, weil aus diesem ursprünglichen Verteidigungskonkordat mittlerweile ein freundschaftliches Konkordat geworden ist." Nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen des Konkordats würden nicht mehr angewandt, so müssen Pfarrer am Ende des Gottesdienstes nicht mehr für "Volk und Vaterland" beten. Viele andere Bestimmungen wie der Status der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts sind dagegen nach wie vor durch das Reichskonkordat verbürgt, auch das Recht Kirchensteuern einzuziehen.

Zeitgemäß?

Stellt sich die Frage, ob eine Vereinbarung wie das Reichskonkordat noch zeitgemäß ist? Vor allem die Zahl der Angehörigen islamischer Gemeinschaften steigt. "Tatsächlich müsste sich die rechtliche Grundlage weiter entwickeln, so dass wir kein Staatskirchenrecht mehr haben, wo der Begriff Kirche ja auch schon drinsteckt. In einem Staatsreligionsrecht, könnten unterschiedlich verfasste religiöse Gemeinschaften zu ihrem Recht kommen." Eine grundsätzliche gesellschaftliche Diskussion über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften sei nötig. Antonius Hamers sieht ebenfalls Orientierungsbedarf: "Wir müssen als Kirche unseren neuen Ort finden, wir müssen ganz genau gucken, welche Rechtspositionen in unserer gegenwärtigen veränderten Position angemessen sind". Thomas Großbölting meint, dass die gleiche Nähe oder Distanz zum Staat für alle Religionsgemeinschaften eine Lösung wäre. Dabei gibt es nach Einschätzung des Historikers jedoch noch viel zu tun: "In der Praxis scheint mir da vieles noch hinterher zu hinken, was im Staatskirchenrecht in der Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften möglich wäre."

Portrait Thomas Großbölting Foto: Quelle: ini-muenster
Thomas Großbölting: Alle Religionsgemeinschaften sollte die gleiche Nähe oder Distanz zum Staat habenBild: privat