Historisches Urteil gegen Junta-Offizier
19. April 2005In Argentinien kamen die Verbrecher der früheren Militärdiktatur (1976 bis 1983) bislang meist straffrei davon. Jahrelang waren sie durch Amnestiegesetze geschützt.
Der Prozess in Spanien war möglich, weil dort der Oberste Gerichtshof entschied, die spanische Justiz sei auch für schwere Menschenrechts-Verbrechen im Ausland zuständig - selbst wenn weder Täter noch Opfer Spanier seien.
Regimegegner aus dem Flugzeug geworfen
So konnte auch Adolfo Scilingo (58) vom Nationalen Gerichtshof in Madrid verurteilt werden; wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der frühere Marine-Offizier 1977 an zwei "Todesflügen" beteiligt war.
Dabei wurden Regimegegner betäubt, aber lebend über dem Meer aus dem Flugzeug geworfen. Scilingo sei für den Tod von 30 Menschen verantwortlich - für jeden wurde er mit 21 Jahren Haft bestraft. Außerdem erhielt er je fünf Jahre wegen Folter und illegaler Inhaftierung.
Erst gestanden, dann widerrufen
Das Urteil liegt unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Sie hatte für Terrorismus und Völkermord 9138 Jahre Haft gefordert. Diese Straftaten sah das Gericht aber nicht bestätigt. Nach spanischem Recht muss Scilingo ohnehin maximal 30 Jahre im Gefängnis bleiben.
Der Ex-Korvettenkapitän Scilingo, der damals im berüchtigten Folterzentrum der Marineschule ESMA in Buenos Aires tätig war, kam 1997 freiwillig nach Spanien, um bei einer richterlichen Anhörung als Zeuge auszusagen. Dabei gab die Verbrechen gegenüber dem Untersuchungsrichter Baltasar Garzón zuerst zu - um sie dann in der Haft zu widerrufen. Letztlich nahmen die Richter das Geständnis aber trotzdem als Basis für ihr Urteil.
Wenige Tage vor Prozessbeginn hatte Scilingo noch gedroht, in den Hungerstreik zu treten, und kam wegen einer Ohnmacht ins Krankenhaus. Am ersten Prozesstag machte Scilingo einen ziemlich verwirrten Eindruck, später war er konzentrierter. Die Ärzte erklärten ihn für verhandlungsfähig. Der Prozess zog sich über zwei Monate hin. (reh)