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Gesellschaft

Haus, Halle, Heim

Greta Hamann24. September 2015

Kurz nach der Ankunft müssen Flüchtlinge erst einmal in großen Sammelunterkünften leben. Doch viele wollen umziehen. Das dürfen allerdings nur manche - und nur unter bestimmten Bedingungen.

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Bildergalerie Flüchtlingsunterbringung in Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/I. Fassbender

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Was steht mir zu?

Jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, erhält ein Dach über dem Kopf. Wie dieses genau aussieht, hängt davon ab wie lange man schon da ist und welchen Aufenthaltsstatus man hat. Am Anfang wohnt man meistens in einer alten Schule, einer Turnhalle oder einer ehemaligen Kaserne. So sehen die meisten Notunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus. Wo man danach wohnen darf, ist in jedem Bundesland und in jeder Kommune unterschiedlich. Manchmal wohnen Flüchtlinge in Gruppenunterkünften, wo sie sich ein Zimmer teilen müssen. In anderen Kommunen kann es sein, dass man in eine Wohnung ziehen darf. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern müssen bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben.

Habe ich einen Einfluss auf den Ort, an dem ich aufgenommen werde?

Nein. Kommt man in Deutschland an und meldet sich asylsuchend, wird man in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Dort wird man registriert. Jetzt kann es sein, dass man in eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung kommt, da jede Einrichtung auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert ist. Außerdem gibt es in Deutschland den sogenannten "Königssteiner Schlüssel" (siehe Grafik). Dieser verteilt die Asylsuchenden auf ganz Deutschland nach einer bestimmten Quote. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Asylbewerber nimmt es auf. In der "richtigen" Erstaufnahmeeinrichtung angekommen, kann der Asylbewerber seinen Asylantrag stellen.

Karte Verteilung der Asylbewerber in Deutschland 2015

Nach drei bis sechs Monaten muss man erneut umziehen: Entweder kommt man in eine Gruppenunterkunft oder in eine Wohnung. Das ist in jeder Kommune anders.

In den ersten sechs Monaten nach der Ankunft muss ein Flüchtling sich an die "Residenzpflicht" halten. Er darf sich also nicht sehr weit von seiner Flüchtlingsunterkunft entfernen. Wie groß dieses Gebiet genau ist, ist in jeder Kommune unterschiedlich geregelt. Manchmal ist es nur die Stadt, manchmal kann man auch etwas weiter reisen, selten jedoch bis in ein anderes Bundesland. Nach sechs Monaten darf man in ganz Deutschland reisen. Wo man wohnt, darf man weiterhin nicht frei entscheiden.

Ist das Asylverfahren abgeschlossen und wurde man als Asylsuchender anerkannt, darf man umziehen. Oft dauert das Verfahren allerdings mehr als ein Jahr lang.

Hat man nur eine Aufenthaltserlaubnis, darf man das Bundesland nur verlassen, wenn man keine Sozialleistungen erhält. Ist man geduldet, darf man gar nicht umziehen.

Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern dürfen bis zum Ende ihres Asylverfahrens nicht aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen und auch nicht in Deutschland reisen. Für sie gilt die gesamte Zeit über die Residenzpflicht.

Wer hilft mir bei der Suche?

Wo man wohnen darf, entscheidet normalerweise das zuständige Amt. In Kommunen, in denen Flüchtlinge in Wohnungen wohnen dürfen, vermitteln diese auch welche. Aber man kann sich auch selbst um eine Wohnung kümmern und dann einen Antrag stellen. Die genauen Ansprechpartner hierfür können lokale Flüchtlingsinitiativen nennen.
Für einen Flüchtling ist es oft schwierig, über den normalen Weg eine Wohnung zu finden, da oft nicht sicher ist wie lange man bleiben darf und manchmal die Deutschkenntnisse fehlen. In vielen Städten organisieren deswegen private Initiativen die Wohnungssuche. Hier sollte man sich am besten vor Ort informieren. Auf der Webseite "Flüchtlinge Willkommen" werden auch bundesweit Flüchtlinge an Wohngemeinschaften oder in private Wohnungen vermittelt.