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Haftstrafen für Brandanschlag in Altena

12. September 2016

Im Oktober 2015 brach auf dem Dachboden in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena im Sauerland Feuer aus. Jetzt verurteilte das Landgericht Hagen zwei Männer wegen schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen.

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Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft in Altena (Foto: dpa)
In diesem Flüchtlingsheim in Altena wurde der Brand auf dem Dachboden gelegt.Bild: picture-alliance/dpa/Polizei Hagen

Wegen des Brandanschlags schickte das Landgericht Hagen den Haupttäter für sechs Jahre ins Gefängnis, der Mittäter muss fünf Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer waren vor Gericht geständig und zeigten Reue. Die Strafkammer hielt die zur Tatzeit 25 und 23 Jahre alten Angeklagten der schweren Brandstiftung für überführt. Anders als es Vertreter der Nebenkläger verlangt hatten, verurteilten die Richter die Männer allerdings nicht wegen versuchten Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

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Bei dem Brandanschlag im Oktober vergangenen Jahres war es zu einem Schwelbrand im Dachstuhl eines Hauses in Altena in Nordrhein-Westfalen gekommen, in dem sieben syrische Flüchtlinge untergebracht waren. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Sachschaden von etwa 17.000 Euro.

Laut Urteil verschlossen die Angeklagten nach der Brandlegung die auf den Dachboden führende Luke - was einem Brandsachverständigen zufolge eine Ausbreitung des Feuers verhinderte. Die Kammer ging daher zu Gunsten der Angeklagten davon aus, dass deren Vorgehen gegen einen Tötungsvorsatz sprach.

Angeklagte geständig

Die beiden Männer hatten zu Prozessbeginn Ende Mai Geständnisse abgelegt. Der angeklagte Feuerwehrmann Dirk D. gab vor Gericht an, er habe "Angst vor gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen" der Asylbewerber auf Mitglieder seiner Familie entwickelt. Auch habe er Angst vor Einbrüchen gehabt. Deshalb habe er mit dem Mitangeklagten Marcel N. geplant, das Haus durch einen Brand unbewohnbar zu machen. Zugleich beteuerten die beiden Angeklagten, sie hätten die Bewohner nicht gefährden wollen.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht dem Sprecher zufolge, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft waren und die Brandstiftung zugaben. Die Richter stuften ihre Handlungen jedoch als fremdenfeindlich ein. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Angeklagten zahlreiche Dateien auf ihren Handys gespeichert hatten, die eine feindliche Haltung gegen Asylbewerber zum Ausdruck brachten. Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst im Laufe des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet hatten. Bei der Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt worden.

kle/uh (epd, afp, dpa)