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Hafterleichterung für Zschäpe

9. Januar 2013

Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Ihre Anwälte wiesen den Vorwurf der Mittäterschaft an Mordanschlägen der Terrorgruppe NSU zurück.

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Die mutmaßliche Rechts-Terroristin Beate Zschäpe (Foto: BKA/dapd)
Rechtsextremistische Terroristin Beate ZschäpeBild: dapd

Die Münchner Richter ordneten an, dass Zschäpe und ihre Anwälte künftig ohne eine trennende Scheibe miteinander kommunizieren dürfen. Außerdem werde der Briefverkehr des mutmaßlichen Mitglieds der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) mit ihren Verteidigern inhaltlich nicht mehr überwacht, entschied das Oberlandesgericht.

Zur Begründung erklärten die Richter, es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätige. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe, da es den NSU seit dem Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht mehr gebe. Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des NSU angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden.

Zehn Morde

Dem NSU werden für die Jahre 2000 bis 2007 zehn Morde an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und an einer Polizistin zur Last gelegt. Zudem soll die Terrorzelle mehrere Bombenanschläge verübt und zahlreiche Banken überfallen haben. Die Ermittlungsbehörden tappten jahrelang im Dunkeln und erkannten den rechtsterroristischen Hintergrund der Morde nicht. Böhnhardt und Mundlos töteten sich im November 2011, als die Polizei ihnen nach einem Bankraub in Eisenach auf die Spur gekommen war. Zschäpe setzte danach die gemeinsame Wohnung des mutmaßlichen Terrortrios in Brand und stellte sich dann der Polizei.

Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden des NSU, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen angeklagt. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess vor dem OLG München im Frühjahr beginnt. Zschäpe hat sich bislang auf Anraten ihrer Anwälte zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Verteidiger ziehen Antrag zurück

Zschäpes Verteidiger weisen den Vorwurf der Mittäterschaft zurück. Zschäpe werde vor allem vorgeworfen, sie habe eine Legende für die Reisebewegungen von Böhnhardt und Mundlos geschaffen und nach außen den Anschein der Legalität erzeugt. Dies genüge jedoch nicht für eine Mittäterschaft, argumentieren die Verteidiger.

NSU-Terror - Anklage gegen Beate Zschäpe

"Selbst wenn unsere Mandantin zur Tarnung der Gruppe und zur Wahrung der Anonymität beigetragen haben sollte, hätte sie sich damit nicht an jeder einzelnen Tat von Böhnhardt und Mundlos beteiligt", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer der Nachrichtenagentur dpa. "Für eine Tatbeteiligung reicht es nicht, wenn man eine bürgerliche Fassade pflegt, indem man Blumenkästen mit Geranien aufstellt."

Den zunächst in einem Schriftsatz gestellten Antrag auf "Nachbesserung" der Anklageschrift wegen eines formellen Fehlers zog die Verteidigung am Mittwoch zurück. An der Rüge werde nicht festgehalten, sagte Rechtsanwalt Heer. Dabei ging es um die Unterscheidung zwischen dem Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der mitgliedschaftlichen Beteiligung.

wl/rb/kle (dpa, dapd, afp)