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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Terrorhelfer aufgehoben

25. Mai 2012

Gegen Holger G. liege kein dringender Tatverdacht vor, der eine Untersuchungshaft rechtfertige, hieß es im Beschluss des Bundesgerichtshofs. Die Anklage hatte G vorgeworfen, eine Pistole besorgt zu haben.

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Der mutmaßliche Rechtsextremist Holger G. (M.) wird dem BGH vorgeführt (Foto: dapd)
Bild: dapd

Diese Pistole soll Holger G. im Jahr 2001 oder 2002 den mittlerweile verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll er den mutmaßlichen Terroristen seinen Führerschein und seinen Reisepass gegeben haben. Er war am 13. November 2011 als erster mutmaßlicher Unterstützer der Terrorzelle in der Nähe von Hannover festgenommen worden.

Die Anklage hatte die Waffe als Beihilfe für die spätere Überfälle und Morde der Terrorgruppe gewertet. Dafür sieht der Strafsenat des BGH in Karlsruhe "keine tragfähigen Anhaltspunkte". Die Waffe habe nach bisherigen Erkenntnissen bei keiner der Taten eine Rolle gespielt. Nach Ansicht der Richter hat die Übergabe der Pistole die Vorhaben der NSU in keiner Weise "erleichtert oder gefördert".

Aussage glaubhaft

Die Richter halten es auch für wenig wahrscheinlich, dass Holger G. in die Planung der Morde und Banküberfälle einbezogen war. "Die Gruppierung habe sich bei der Planung und bei der Durchführung ihrer Anschläge streng abgeschottet und, für eine terroristische Vereinigung ungewöhnlich, auch über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu ihren Taten zu bekennen", heißt es in der Entscheidung. Deshalb sei der Aussage von Holger G. Glauben zu schenken, dass er mit den Mordanschlägen nicht gerechnet habe.

Der jahrelang unentdeckt geblieben Zelle, der neben Böhnhardt und Mundlos auch die inhaftierte Beate Zschärpe angehörte, werden neun Morde an Migranten, der Mord an einer Polizistin, zwei Sprengstoffanschläge in Köln sowie mehrere Banküberfälle vorgeworfen.

li/gmf (afp, dpa)