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Gurtpflicht für Hunde

4. Mai 2004
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Für seinen am Rücksitz nicht angegurteten Mischlingshund "Bobbie" muss ein Allgäuer Autofahrer ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Die Straßenverkehrsordnung verlange vom Fahrer, "die Ladung" im Auto zu sichern, begründete die Polizei die Verwarnung. Der Hundebesitzer legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Kempten bestätigte das Bußgeld, das sich einschließlich der Gebühren nun auf 43,10 Euro beläuft.