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Kunst

NS-Raubkunst aus Gurlitt-Sammlung restituiert

20. Februar 2017

Fünf Jahre ist es her, dass in München-Schwabing die spektakuläre Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt gefunden wurde. Nun konnte Kulturstaatsministerin Grütters eine Zeichnung an einen rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.

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Deutschland Gurlitt Rückgabe des Gemälde In einem Sessel sitzende Frau von Matisse
Henri Matisses "Sitzende Frau", eines der berühmtesten Gemälde der Gurlitt-Sammlung, wurde bereits 2015 an seinen Besitzer zurückgegebenBild: picture-alliance/dpa/Art Recovery Group/W. Heider-Sawall

Kulturstaatsministerin Monika Grütters übergab das Bild "Inneres einer gotischen Kirche" von Adolph von Menzel am Montag in Berlin an die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümerin Elsa Helene Cohen. 
Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" hatte die Zeichnung bereits Ende 2015 als NS-Raubkunst identifiziert. Wegen des gerichtlichen Streits um das Gurlitt-Erbe konnte sie jedoch zunächst nicht zurückerstattet werden.  

Elsa Cohen hatte das Werk einst von ihrem Vater, dem jüdischen Hamburger Kunstsammler Albert Martin Wolffson, geerbt. Unter dem Druck der Nazis musste sie es 1938 zur Finanzierung der Flucht in die USA verkaufen, wo ihre Nachfahren bis heute leben. 

Steiniger Weg bis zur Freigabe für Restitution

Grütters nannte die Rückgabe von NS-Raubkunst aus der Gurlitt-Sammlung wichtig. "Denn jedes dieser einzelnen Werke ist ein weiterer Mosaikstein der historischen Wahrheit, zu deren Aufarbeitung Deutschland moralisch verpflichtet ist", erklärte sie. 

Die Sammlung Gurlitts war 2012 beschlagnahmt worden. Cornelius Gurlitt hatte die Werke von seinem Vater Hildebrandt Gurlitt, Adolf Hitlers Kunsthändler, geerbt. Die Restitution, die nach der Vereinbarung vom 24. November 2014 zwischen Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern als testamentarischem Erben von Cornelius Gurlitt von der Bundesrepublik vorgenommen wird, konnte aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Erbfolge nach Cornelius Gurlitt bislang nicht erfolgen. Erst im Dezember 2016 hatte das Oberlandesgericht München abschließend entschieden, dass das Erbe dem Kunstmuseum Bern zusteht, und damit den Weg für die Restitution freigemacht.

Entscheidung liegt beim Eigentümer

Nachfolger der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" ist inzwischen das Projekt "Provenienzrecherche Gurlitt". Es sind dessen Forschungsergebnisse, die die Grundlage für eine Restitutionsentscheidung bilden, die allerdings nur der Eigentümer, Besitzer oder ein Bevollmächtigter treffen kann, betont Projektleiterin Andrea Baresel-Brand gegenüber DW.

Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" identifizierte fünf Werke als NS-Raubkunst. Das Projekt "Provenienzrecherche Gurlitt" bearbeitet derzeit weitere bereits konkretere Verdachtsfälle - jedoch ohne Anspruchsanmeldung.

so/ bb (dpa, kna)