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Große Mehrheit im Bundestag für EU-Gesetze

8. September 2009

Der Bundestag hat die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon verabschiedet. Die Mitbestimmungsrechte des Parlaments bei Entscheidungen der EU werden dadurch ausgeweitet.

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Der EU-Reformvertrag von Lissabon (Foto: AP, Archiv)
Der EU-Reformvertrag von Lissabon (Archivbild)Bild: AP

Für die insgesamt vier Begleitgesetze stimmten am Dienstag (08.09.2009) die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP und die Grünen. Lediglich Die Linke, die den EU-Vertrag insgesamt ablehnt, votierte dagegen. Der Bundesrat wird am 18. September entscheiden. Auch dort wird eine klare Mehrheit erwartet. Danach kann Bundespräsident Horst Köhler das Ratifizierungsverfahren in Deutschland endgültig abschließen.

Vorgaben aus Karlsruhe

Richter des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)
Richter des BundesverfassungsgerichtsBild: picture-alliance/dpa

Die Gesetze waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juni notwendig geworden. Die Richter in Karlsruhe hatten den Reformvertrag von Lissabon zwar als verfassungsgemäß bezeichnet, aber mehr Mitspracherechte für Bundestag und Bundesrat gefordert. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und Die Linke hatten gegen das Vertragswerk Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hatten argumentiert, der Lissabon-Vertrag erhöhe das Demokratiedefizit in der EU und schwäche das Grundgesetz.

Durch die neuen Mitwirkungsrechte wird die Bundesregierung verpflichtet, bei jeder künftigen Verlagerung nationaler Kompetenzen zur EU vorher den Bundestag zu befragen. Zudem muss die Regierung das Parlament frühzeitig über alle EU-Vorhaben informieren. Bevor sich die Regierung auf eine Verhandlungsposition festlegt, kann der Bundestag eine Stellungnahme abgeben. Die Regierung muss sich aber nicht in jedem Fall daran halten. Auch die Bundesländer können künftig deutlich mehr Einfluss auf die EU-Politik nehmen.

Merkel: Deutschland bleibt Motor

Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in der abschließenden Debatte, Deutschland werde auch mit einer stärkeren Beteiligung des Bundestages an EU-Entscheidungen "Motor in der Europäischen Union" bleiben. Beim nächsten EU-Gipfel am 17. September werde sie den anderen Staats- und Regierungschefs mitteilen, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland bindend seien.

Mit dieser Erklärung ebnete Merkel den Weg für die CSU, den Begleitgesetzen zuzustimmen. Die Partei hatte verlangt, dass deutsche Europa-Politik künftig nur nach Maßgabe der Gründe des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Urteil von Ende Juni möglich sein solle. Die SPD hatte ebenso wie FDP und Grüne einen solchen deutschen Vorbehalt in der EU-Politik abgelehnt.

Mehr Effizienz und Demokratie

Der 2007 geschlossene Lissabon-Vertrag soll die auf 27 Mitglieder angewachsene Europäische Union effizienter und handlungsfähiger machen, sowie für mehr Demokratie und Transparenz sorgen. Unter anderem sieht er die Verkleinerung der Kommission vor, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die Schaffung des Amtes eines EU-Präsidenten sowie die Aufwertung des EU-Außenrepräsentanten.

Damit das Vertragswerk inkrafttreten kann, muss es in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Irland wird es am 2. Oktober eine zweite Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag geben, nachdem in einem ersten Referendum eine Mehrheit der Bürger das Reformpaket abgelehnt hatte. Auch in Polen und Tschechien steht die endgültige Ratifizierung noch aus. (wl/mas/dpa/ap/afp/rtr/epd)