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Griechenland verhandelt Steuerabkommen

Jannis Papadimitriou13. September 2012

Die griechische Regierung verhandelt mit der Schweiz über ein Steuerabkommen. Angeblich geht es um Abgeltungszahlungen in Milliardenhöhe, die das Land gut gebrauchen könnte, doch Experten zeigen sich skeptisch.

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Griechen hoffen auf viel Geld aus der Schweiz (Foto: DW)
Griechen hoffen auf viel Geld aus der SchweizBild: Fotolia/Joachim Wendler

Die bisher errechneten Summen klingen verlockend: Mindestens dreißig, vielleicht sogar sechzig Milliarden Euro sollen vermögende Griechen in der Schweiz geparkt haben, berichtet die Athener Presse. Manche Kommentatoren sprechen gar von 200 Milliarden, also von viel mehr Geld als die Jahreswirtschaftsleistung Griechenlands oder die Gesamtsumme aller Spareinlagen im Land umfasst. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Fest steht jedoch, dass die Griechen allein nach 2009 über 65 Milliarden Euro von ihren Konten abhoben und mindestens 16 Milliarden davon auf Auslandskonten landeten.

Für das Athener Finanzministerium wäre es ein Geldsegen, wenn derartige Summen besteuert würden - vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um noch nicht versteuertes Geld. Zu diesem Zweck verhandelt Griechenland mit der Schweiz über ein Abgeltungsabkommen. Dieses orientiere sich am Modell, das Deutschland mit der Alpenrepublik vereinbaren wollte, erklärt der Jurist Ilias Bissias, der in der Schweiz promovierte und heute in Athen und Zürich als Wirtschaftsanwalt tätig ist.

Nach Inkrafttreten des Abkommens hätte ein griechischer Kontoinhaber in der Schweiz drei Möglichkeiten, meint Bissias: „Entweder er bleibt anonym und zahlt dafür eine Strafsteuer in Höhe von mindestens 30 Prozent seines Gesamtkapitals, wahrscheinlich sogar mehr. Oder er meldet seine Schweizer Spareinlagen über die Bank an das griechische Finanzamt und lässt dann eine Steuerkontrolle über sich ergehen. Oder aber er bekommt eine Frist von vier oder fünf Monaten eingeräumt, um sein Schweizer Konto aufzulösen".

Ilias Bissias, Wirtschaftsanwalt aus Athen. (Foto: DW/Jannis Papadimitriou)
Ilias Bissias, Wirtschaftsanwalt aus AthenBild: DW

Geldflucht in die Steueroasen

Viele Griechen würden ihre Ersparnisse aus Angst vor der Staatspleite völlig legal in die Schweiz bringen, sagt Bissias. Sie hätten nichts zu befürchten und wohl auch kein Problem damit, dass sie kontrolliert werden. Allerdings verfügten solche Sicherheits-Sparer nur über kleinere Summen. Viel brisanter seien die Schweizer Altfälle: Fragwürdiges Geld, das am Fiskus vorbei in die Alpenrepublik geschleust wurde und nun rückwirkend besteuert werden soll.

Verhandlungsgeschick sei hier besonders gefragt, mahnt der Anwalt: "Der Fiskus will doch vermeiden, dass man sein Konto in der Schweiz auflöst und das Geld woanders deponiert, denn diese Möglichkeit hätte er ja nach dem neuen Abkommen", erklärt Bissias. Also müssten zielführende Lösungen her. Sollte Athen auf einen Steuersatz in Höhe von 30 oder 40 Prozent des Gesamtkapitals bestehen, der auch noch rückwirkend gelte, dann könne er sich kaum vorstellen, dass sich viele Griechen auf den Deal einlassen und ihr Geld nicht lieber woanders unterbringen, sagt der Athener Anwalt.

Solche Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen: Aus Angst vor übermäßiger Besteuerung würden viele Griechen ihre Schweizer Konten auflösen und ihr Vermögen in sicher geglaubte Steueroasen schaffen, berichtete neulich die angesehene Athener Zeitung "Kathimerini". Aus diesem Grund seien die griechischen Staatseinnahmen aus der Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte in der Schweiz um 50 Prozent zurückgegangen, so "Kathimerini".

Schliessfächer in einer modernen Filiale der Credit Suisse (Foto: DW)
Niemand weiß, wie viel Geld Griechen in der Schweiz deponiert habenBild: picture-alliance/dpa

Erste Schritte sind getan

In Krisenzeiten wird das Thema Steuerflucht in Richtung Schweiz auch politisch ausgeschlachtet. Vor allem der Chef der gemäßigten Linkspartei "Demokratische Linke", Fotis Kouvelis, erklärt sich zum Anwalt der ehrlichen Steuerzahler. Noch vor der Parlamentswahl im Juni plädierte er für eine harte Linie gegenüber der Schweiz. Im Mai 2010 forderte er im Parlament Kontrollen von Konten griechischer Bürger in Liechtenstein. "Der Finanzminister meinte, er würde sich darum kümmern, aber dann passierte nichts mehr. Eine Kontrolle der Einlagen von Griechen auf Schweizer Banken habe ich auch gefordert. Der damalige Finanzminister Evangelos Venizelos versicherte mir, er würde daran arbeiten. Und wieder hat sich nichts getan", protestierte Kouvelis.

Hafen in Mykonos (Foto: picture alliance / Sergio Pitamitz/Robert Harding)
Kaum einer der superreichen Griechen zahlt angemessene SteuernBild: Robert Harding World Imagery

Diese Negativbilanz war ziemlich übertrieben. Denn immerhin trat im Januar ein Protokoll zum griechisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft, das erstmals die Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch in Steuerhinterziehungsfragen liefert. Demgemäß müssten die Schweizer auf Anfrage Namen, Adressen und Steuerdaten von Verdächtigen weiterleiten - allerdings nur unter strengen Voraussetzungen, erklärt der Wirtschaftsanwalt Ilias Bissias.

Kein Generalverdacht

"Erstmals wird in diesem Abkommen vorgesehen, dass bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird. Allerdings muss ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Vorfalls bestehen", erläutert Bissias. Ausdrücklich verboten sei weiterhin eine Rasterfahndung. Die griechischen Steuerbehörden könnten auch nicht die Steuerdaten aller Konteninhaber prüfen, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder etwa in einem bestimmten Stadtviertel Athens wohnen.

Da der Umfang der Schattenwirtschaft in Griechenland auf 25 bis 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts geschätzt wird, liegt zumindest die Vermutung nahe, dass ein Teil der Schweizer Bankeinlagen aus Steuerhinterziehung stammt. Ende 2011 berichtete die Athener Wochenzeitung "Real News", der damalige Finanzminister Venizelos würde von einer Mindestsumme in Höhe von 30 Milliarden Euro ausgehen und mit Bern über eine Steuervorauszahlung von zehn Prozent verhandeln. Im Idealfall hieße dies, dass Griechenland nach Inkrafttreten des Abgeltungsabkommens mit der Schweiz eine Finanzspritze von annähernd drei Milliarden Euro zustünde.