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Goldpokal ins Ausland gebracht

2. August 2015

Ein Privateigentümer hat seinen Schatz gegen den Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung außer Landes gebracht. Im Kultusministerium plädiert man daher für eine schnelle Einführung des Kulturgutschutzgesetzes.

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Kaiserkrone Kaiser Rudolph II
Bild: picture-alliance/dpa/M. Hiekel

"Solche Fälle zeigen eindrucksvoll, wie wichtig das geplante Kulturgutschutzgesetz ist", sagte ein Sprecher der Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, dass Kulturgegenstände ab einem Wert von etwa 500.000 Euro und einem Alter von mehr als 70 Jahren nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ins Ausland gebracht werden dürfen.

Der Goldpokal wurde offenbar um 1610 für Kaiser Rudolf II. angefertigt und hat einen geschätzten Wert von zehn Millionen Euro. Die adelige Eigentümerfamilie hatte angekündigt, den kostbaren Pokal verkaufen zu wollen. Darauf hatte eine Expertenkommission damit begonnen, das Kunstwerk zu begutachten, sagte ein Sprecher des Kulturstaatsministeriums. "Nach Auffassung unseres Hauses hätten wir zumindest versucht, das im Land zu behalten."

Doch noch während der Prüfung ließ der Anwalt des Eigentümers mitteilen, dass der Kunstgegenstand nach Großbritannien gebracht worden sei. Vermutlich soll er von dort in die USA verkauft werden, bestätigte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Kulturministeriums einen Bericht des Magazins "Der Spiegel".

suc/hf (dpa/SWR)