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Gleiches Recht fürs Tierchen

21. Februar 2003
https://p.dw.com/p/3Hyj
Die Schweizer Regierung hat die Rechte der Haustiere gesetzlich gestärkt. Dank entsprechender Gesetzesänderungen sollen Tiere künftig nicht mehr als "Sache" behandelt werden, sondern als "empfindungs- und leidensfähige Lebewesen", wie das Justizministerium mitteilte. Nach Angaben der Behörde sollen die neuen Bestimmungen am 1. April in Kraft treten.

Diese sehen unter anderem vor, dass die Erben eines Verstorbenen für das Wohl eines Tieres zu sorgen haben, wenn es im Testament bedacht wurde. Bei einem Streit um ein Haustier kann der Richter demjenigen das alleinige Besitzrecht zusprechen, der am besten für das betroffene Tier sorgen kann. Wird ein Tier verletzt oder getötet, dann kann das Gericht bei der Festsetzung der Schadensersatzsumme auch den gefühlsmäßigen Wert des Vierbeiners für seinen Besitzer berücksichtigen. Die Änderungen waren bereits im vergangenen Oktober vom Parlament verabschiedet worden. Daraufhin wurden zwei Volksbegehren zugunsten stärkerer Rechte für Tiere zurückgezogen.