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Gewerkschaft sagt Fluglotsen-Streik ab

3. August 2011

Aus Rücksicht auf die Passagiere wollen die Fluglotsen nun doch am Donnerstag arbeiten. Die Absage des Streiks erfolgte vor dem zweitinstanzlichen Urteil des Frankfurter Landgerichtes über eine einstweilige Verfügung.

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Flugzeug beim Start (Foto: dpa)
Die Flieger dürfen startenBild: picture-alliance/ ZB

Nach stundenlangem Tauziehen vor Gericht am Mittwoch können die Flugzeuge am Donnerstag (04.08.2011) von deutschen Flughäfen nun doch starten. In erster Instanz entschied das Frankfurter Amtsgericht am Mittwochabend, dass der geplante Streik der Fluglotsen nicht stattfinden dürfe.

Die Richter folgten den Bedenken der Deutschen Flugsicherung (DFS), wonach eine der Forderungen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) in dem Arbeitskampf rechtswidrig sei. Entscheidend dabei war, dass die Gewerkschaft eine Vertretungsregelung aus dem Manteltarif angegriffen hat, der nicht zur Verhandlung steht und für den derzeit eine Friedenspflicht gilt.

Die Gewerkschaft legte zunächst Berufung beim Landgericht ein, zog aber zugleich ihre Ankündigung eines Streiks für Donnerstag zurück. Weder Passagiere noch Flughäfen oder Airlines sollen im Ungewissen gelassen werden, sagte Verhandlungsführer Dirk Vogelsang. Da die Berufungsverhandlung zur einstweiligen Verfügung erst um 21.30 Uhr beginne und niemand wisse, wann eine Entscheidung fallen werde, hätten sich die Arbeitnehmervertreter für diesen Schritt entschieden.

Zuvor hatten sich in dem Gerichtsverfahren die harten Fronten zwischen den Parteien bestätigt. Die Richterin hielt daher eine Lösung in dem Konflikt ohne Schlichtungsverfahren für unmöglich. Sie sagte während der Verhandlung: "Mir scheinen doch sehr tiefe Schluchten zwischen den Parteien zu stehen."

Verhandlungsbasis

Anzeigetafel im Flughafen (Foto: AP)
Ratloses Starren auf die Flugankündigungen bleiben den Passagieren erspartBild: AP

Beim letzten Angebot hatte das Unternehmen sich der Forderung nach mehr Gehalt teilweise angepasst und schlug vor, die Gehälter in einem Zeitraum von 29 Monaten um 5,2 Prozent zu erhöhen. Im August sollte bereits die erste Stufe in Kraft treten: eine Erhöhung um 3,2 Prozent. Die GdF forderte bislang 6,5 Prozent mehr Geld und nicht mehr als 80 Überstunden pro Jahr. Die DFS verlangt jedoch 150 Überstunden und bis zu 250 auf freiwilliger Basis. Der Forderung der Gewerkschaft, die Lotsengehälter nach Dienstjahren zu staffeln, erachtet die DFS als nicht rechtmäßig. Nun muss neu verhandelt werden.

Schlichtung

Sollte es tatsächlich zu einer Schlichtung kommen, gilt für die Dauer des Verfahrens die Friedenspflicht – das bedeutet, dass ein Streik ohnehin nicht erlaubt ist. Die Gewerkschaft hatte die Deutsche Flugsicherung mehrfach zu diesem Schritt aufgefordert. Die wollte aber erst den grundsätzlichen Entscheid des Gerichtes, ob die Forderungen der GdF rechtlich zulässig sind.

Autorin: Sabine Faber (dpa, rtr, dapd, afp)

Redaktion: Gerhard M Friese