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Verjährung von NS-Raubkunst

14. Februar 2014

Bayern hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verjährungsfristen für Raubkunst der Nazi-Zeit in bestimmten Fällen aufhebt.

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Wilhelm Lachnit: "Mann und Frau am Fenster" - eines der Bilder, die bei Cornelius Gurlitt gefunden wurden und deren Besitzer unklar ist (Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa)
Bild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa

Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe von Raubkunst nach 30 Jahren. Ziel der Initiative ist es, die allgemeine Verjährungsfrist bei abhanden gekommenen Kunstgütern nicht gelten zu lassen, wenn der neue Besitzer wissentlich im Besitz von Raubkunst ist und sie beispielsweise 30 Jahre lang versteckt. Dies zeige sich insbesondere in Fällen von zur Zeit des Nationalsozialismus entzogenen Kulturgütern, die erst nach langer Zeit wieder auftauchten, argumentiert das Bundesland Bayern in seinem Gesetzentwurf.

Geraubt und abgepresst

Unter NS-Raubkunst versteht man Kunstgüter, die das nationalsozialistische Regime den meist jüdischen Eigentümern zwischen 1933 und 1945 in Deutschland und deutschen Besatzungsgebieten geraubt oder abgepresst hat. Auch Zwangsgeschäfte gehören dazu, wenn der Besitzer von den Nationalsozialisten verfolgt wurde.

"Rasche und pragmatische Lösung notwendig"

Der bayrische Justizminister Winfried Bausback begründete am Freitag (14.02.2014) in Berlin den Gesetzentwurf damit, dass nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München-Schwabing deutlich geworden sei, dass für die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche und pragmatische Lösung notwendig sei. "Wir haben eine Lösung gefunden, die verfassungsrechtlich möglich ist", sagte Bausback im Bundesrat. Die Bundesrepublik stehe nach dem Schwabinger Kunstfund unter internationaler Beobachtung beim"Umgang mit NS-Rauskunst", sagte der Minister.

Der Schwabinger Kunstfund

Im November 2013 wurde bekannt, dass bereits im Jahr zuvor in der Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt über 1000 Kunstwerke von der Polizei entdeckt worden waren. Gurlitts Vater Hildebrand Gurlitt war einer der Kunsthändler, die im Auftrag Adolf Hitlers agiert haben. Es wird nun überprüft, ob Teile der Gurlitt-Sammlung NS-Raubkunst sind. Nach Einschätzung von Vertretern von Cornelius Gurlitt bestehe nur bei ein bis drei Prozent der Werke der Verdacht auf Nazi-Raubkunst. Die Berliner Taskforce, die mit dieser Aufgabe betraut ist, geht von rund 600 Bildern aus, die auf den Verdacht hin genau geprüft werden müssen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass Gurlitt auch in seinem Haus in Salzburg rund 60 Bilder gelagert hat.

Weitere Beratungen im Bundesrat stehen bevor

Der Gesetzentwurf aus Bayern, der nur für zukünftige Fälle gelten soll, wurde am Freitag im Bundesrat von den Ländern allgemein positiv aufgenommen. Allerdings bestehen bei einigen Juristen Bedenken über den vorgeschlagenen Weg. Darüber soll nun in den Ausschüssen beraten werden. Ob und wann sich im weiteren Verlauf in der Länderkammer eine Mehrheit für die Gesetzesinitiative findet, ist noch offen.

kap/sw (dpa/epd)