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Gersters Ausgabenpolitik wird geprüft

28. November 2003

Die Auftragsvergabe der Bundesanstalt für Arbeit an eine PR-Firma wird 2004 in eine weitere Runde gehen. Dann hält der Bundesrechnungshof seine Lupe über den Umgang der Gerster-Behörde mit Steuergeld.

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Der Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, ist in der KritikBild: AP

Der Bundesrechnungshof hat eine Prüfung der millionenschweren Werbeausgaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) angekündigt. "Uns ist schon seit etwas längerer Zeit aufgefallen, dass die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit ansteigen", sagte der Präsident des Rechnungshofes, Dieter Engels, bei der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofes am Dienstag (25.11.2003) in Berlin. Deshalb stehe eine Verwendung der Mittel für 2004 auf dem Arbeitsplan seiner Behörde. Engels wollte sich nicht konkret zu dem umstrittenen Millionen-Auftrag äußern, den die BA an den Berliner Medienberater Bernd Schiphorst ohne Ausschreibung vergeben hatte. Jedoch werde dieser mit Sicherheit Teil der Prüfung sein.

Wirtschaftlich gerechfertigt?

Engels betonte, er könne erst nach der Untersuchung sagen, ob BA-Chef Florian Gerster bei der Vergabe des Auftrags korrekt gehandelt habe oder nicht. Geprüft werden müsse, ob das Verfahren formal in Ordnung und auch wirtschaftlich gerechtfertigt gewesen sei.

Der Vertrag der BA gesteht der Berliner Firma WMP EuroCom des Medienberaters Bernd Schiphorst für ein Marketing- und Kommunikationskonzept insgesamt 1,3 Millionen Euro zu - 500.000 für 2003 und 820.000 Euro für 2004. Dazu stellt die BA nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zusätzlich 25 Millionen Euro für eine Imagekampagne bereit, um den Umbau der Bundesanstalt in der Öffentlichkeit zu begleiten.

Vorteil von Ausschreibungen

Engels wies darauf hin, dass es auch bei Dienstleistungen bestimmte Schwellenwerte gebe, ab denen Aufträge ausgeschrieben werden müssen. Er sprach von 130.000 Euro. "Ausschreibungen haben ihren guten Sinn", sagte der Präsident. Unter anderem förderten sie den Wettbewerb und vermieden Kungeleien. Auch sei das Vergaberecht nicht so schwerfällig, wie öffentlich immer getan werde, erklärte Engels. Man müsse es nur damit umgehen können. Auch bei Eilbedürftigkeit "funktioniert das Vergaberecht dennoch". Entscheidungen seien innerhalb von wenigen Wochen möglich.

Gerster hatte den Auftrag ohne Ausschreibung vergeben. Dies führte zu harscher Kritik aus Reihen der Opposition sowie von Mitgliedern der Regierungsparteien. (mas)