Gerichtsurteil
8. Dezember 2001Anzeige
Prag, 7.12.2001, RADIO PRAG, deutsch
Der tschechische Premier Milos Zeman, der den Journalisten Ivan Brezina der Korruption bezichtigt hatte, muss sich für seine Äußerung weder bei diesem entschuldigen noch die geforderte Entschädigung in Höhe von 300 000 Kronen (ca.
17 500 Mark) zahlen. Das Oberste Gericht von Prag hat diese Entscheidung eines städtischen Gerichts der ersten Instanz am Donnerstag (6.12.) aufgehoben und demgegenüber angeordnet, dass Brezina die Verfahrenskosten von 20 000 Kronen zu tragen habe. Gegen dieses Urteil kann keine Berufung eingelegt werden. (fp)