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Gerichtshof stärkt Anti-Dopingkampf der WADA

18. Januar 2018

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA darf weiterhin Profisportler dazu verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das entschied jetzt der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

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Radfahrer Froome bei Doping-Kontrolle
Bild: picture-alliance/AP Photo/L. Rebours

Geklagt hatten zahlreiche französische Sportverbände und Dutzende Profisportler. Sie sehen durch das von der WADA festgeschriebene sogenannte Whereabouts-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die Kontrollpraxis der Doping-Fahnder, die auch in Deutschland und anderen Ländern zum Einsatz kommt, sieht unter anderem vor, dass Topsportler täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen. Ihren Aufenthaltsort müssen sie drei Monate im Voraus genau angeben, zudem jede Reise und jeden Standortwechsel.

Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wies die Klage zurück. Das Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Richter in Straßburg. Das System beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an - und damit verbunden die Risiken für die Gesundheit der Sportler. Zudem berge professionelles Doping auch Gefahren für Freizeitsportler, insbesondere junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern, so die Richter.

NADA fühlt sich gestärkt

Aus Sicht der klagenden Sportler schränke das in Frankreich angewendete Whereabouts-System zudem ihr Recht auf Freizügigkeit ein. Dem hielten die Richter entgegen, dass die Sportler selbst den Ort wählen können, an dem eine mögliche Kontrolle stattfindet. Die von Frankreich eingeführten Regeln seien konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Doping-Agentur, heißt es in der Urteilsbegründung. Die französischen Behörden hätten in ihrem Regelwerk die unterschiedlichen Interessen auf faire Weise gegeneinander aufgewogen.

Jahres-Pk der NADA Lars Mortsiefer
Lars Mortsiefer, NADA-Chefjustiziar, begrüßt das EGMR-UrteilBild: picture-alliance/dpa/M. Becker

Die deutsche Nationale Anti-Doping-Agentur NADA fühlt sich durch die EGMR-Entscheidung gestärkt. Die Entscheidung des Gerichtshofes schaffe Klarheit, stellte Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied und Chefjustiziar der NADA fest. Zugleich äußerte er Verständnis für den Unmut vieler Athleten. Der NADA sei bewusst, "dass sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt." 

Sportrechtler: "Sehr hartes" Urteil

Auch der Sportrechtler Michael Lehner sieht in dem Urteil "eine Stärkung der NADA, des Kontrollsystems und objektiv des Anti-Doping-Systems". Gleichwohl nennt er die Entscheidung eine "Einschränkung der Handlungsfreiheit vieler Sportler". Insofern sei das Urteil "sehr hart". Das Gericht habe dem "Gedanken des sauberen Sports absoluten Vorrang" eingeräumt, so Lehner. Wie so oft hätten die Sportler die Last zu tragen: "Sportler haben an Rechten verloren", sagte Lehner.

ww/asz (dpa)